© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/04 29. Oktober 2004

WIRTSCHAFT
Steuersenkung statt neuer Bürokratie
Bernd-Thomas Ramb

Grundsätze für die Prüfung der
Einkunftsabgrenzung zwi-schen international verbundenen Unternehmen und zwischen anderen nahestehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in bezug auf Berichtigungen, Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten sowie Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren (Verwaltungsgrundsätze - Verfahren)", so lautet der Titel einer geplanten Verordnung des Bundesfinanzministeriums. Hinter dem kompliziert klingenden Verwaltungsjuristendeutsch verbirgt sich der aktuelle Versuch deutscher Finanzbehörden, im Wettlauf mit der Spitzfindigkeit deutscher Konzerne um die Vermeidung oder Verringerung ihrer Steuerzahlungspflicht einen Vorsprung zu gewinnen.

Seit Mitte der neunziger Jahre - und damit schon zu Zeiten der letzten CDU-geführten Regierung - bemühen sich die deutschen Unternehmen massiv um die Verlagerung ihrer Gewinne in Staaten mit niedrigerer Steuerpflicht. Probate Mittel sind die Vorproduktion wesentlicher Produktbestandteile, die Verlagerung von Forschungsabteilungen oder Dienstleistungen (Kundenbetreuung, Call-Center) und die Verlegung der Firmenleitung in benachbarte europäische oder weltweit verstreute Niedrigsteuerländer. Für die in Deutschland verbleibenden steuerpflichtigen Gewinne ist die Bewertung der ausländischen Wertschöpfungsanteile maßgeblich. Natürlich stellen sich die Unternehmen für ihre im Ausland erbrachten Leistungen höchste Eigenrechnungen aus. Der deutsche Fiskus will dieser Sitte nun mit Vergleichsrechnungen begegnen, die auf einer Rechnungsstellung wie unter fremden Geschäftspartnern basiert. Statt noch mehr Bürokratie wäre eine Senkung der deutschen Steuersätze hilfreicher.


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