© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/04 05. November 2004

Im Zweifel für das Kind
Lebensrecht: Sogenannte Spätabtreibungen sind besonders grausam / Union will Debatte um den Paragraphen 218 nicht erneut führen
Claudia Hansen

Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Vermeidung von Spätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kinder" hat bei zahlreichen Lebensschutzgruppen Zustimmung ausgelöst, aber auch kritische Anmerkungen provoziert. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Hans Joachim Meyer, nannte es "einen Skandal, daß in Deutschland nach wie vor sogenannte Spätabtreibungen, das heißt Schwangerschaftsabbrüche bei zu erwartender Krankheit oder Behinderung des Kindes bis unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Geburt erfolgen".

Meyer bedauerte, daß zuvor ein fraktionsübergreifender Antrag im Bundestag gescheitert sei. So begrüße er nun, daß der Unionsantrag eine "verbesserte Beratung mit dem Ziel des Lebensschutzes" vorsehe. Eltern müßten ermutigt werden, sich in Zweifelsfällen für das Leben ihres möglicherweise behinderten Kindes zu entscheiden.

Auch die Christdemokraten für das Leben (CDL), die Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU, lobten den maßgeblich von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Maria Böhmer ausgearbeiteten Antrag. Spätabtreibungen seien besonders grausam, "da viele Kinder diese Tötungsversuche zunächst überleben und zudem schon ein voll ausgeprägtes Schmerzempfinden besitzen", so die CDL-Pressesprecherin Astrid Mannes.

Viele Frauen stünden nach der Diagnose einer Behinderung ihres Kindes unter Schock. "Daß das im Mutterleib getötete Kind nicht abgesaugt, sondern geboren werden muß, führt hinterher zu schweren psychischen Belastungen und Schuldgefühlen", so Mannes. Sie beklagte zudem, daß keine Statistik existiere, wie viele gesunde Kinder aufgrund von Fehldiagnosen abgetrieben würden.

Nach der amtlichen Statistik gab es im vergangenen Jahr 377 Spätabtreibungen noch bis kurz vor dem Zeitpunkt der Geburt. Nach Angaben des unabhängigen Bundesverbands Lebensrechts (BVL) lag die tatsächliche Zahl wohl deutlich höher bei bis zu 800 Fällen.

Abtreibungsregelung muß nachgebessert werden

Kritik am langen Schweigen der CDU/CSU und ihrer Zögerlichkeit beim Thema Abtreibungen kam von Bernward Büchner, dem Vorsitzenden der Juristenvereinigung Lebensrecht (JVL). Zwar verdiene der jüngste Vorstoß zur Vermeidung von Spätabtreibungen Anerkennung, schrieb Büchner in einem Beitrag für die Zeitung Die Tagespost. Enttäuscht zeigte er sich jedoch von der Aussage Böhmers, die Union wolle "den umstrittenen Paragraph 218 nicht erneut aufschnüren".

Nicht nur beim Thema Spätabtreibungen, auch allgemein bezüglich der Fristenregelung, nach der fast 97 Prozent der gemeldeten Abtreibungen vorgenommen werden, bestehe eine Nachbesserungspflicht, so der Lebensrechtler Büchner. Er zeigte sich verwundert, daß die bayerische Staatsregierung ein offenbar brisantes Gutachten des Göttinger Staatsrechtslehrers Christian Starck zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der geltenden Abtreibungsregelung unter Verschluß halte.

Wie von den Karlsruher Richtern 1993 angemahnt, müßte jetzt nach Ansicht Büchners die Wirkung der angeblich auf eine Verbesserung des Lebensschutzes zielenden Neufassung des Paragraphen 218 überprüft werden. Diese Beobachtungspflicht weiter zu ignorieren komme einer Mißachtung des höchsten deutschen Gerichts gleich, so Büchner weiter. "Im zehnten Jahr seit Inkrafttreten der maßgeblichen Gesetze ist die Erfüllung der Beobachtungsfrist überfällig", meint der JVL-Vorsitzende.

Ein geeignetes Mittel hierfür sei die Einsetzung einer Enquête-Kommission, was auf Antrag eines Viertels der Bundestagsmitglieder geschehe. Auch ohne Unterstützung von Abgeordneten aus dem Regierungslager hätte es die Union somit in der Hand, die Problematik des Paragraph 218 erneut zu durchleuchten, "wenn sie es nur will".


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