© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 03/05 14. Januar 2005

"Spitze des Eisbergs"
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim über den Skandal um Nebeneinkünfte von Politikern als Merkmal der politischen Klasse
Moritz Schwarz

Herr Professor von Arnim, nach dem Rücktritt von CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer sind weitere Verdachtsfälle von Gefälligkeitszahlungen an Politiker bekanntgeworden. Alles nur Einzelfälle?

Arnim: Nein, eher die Spitze eines Eisberges.

Nach einer Erhebung der Universität Jena gehen 22,8 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages offiziell einer Nebentätigkeit nach. Wie groß ist der Eisberg?

Arnim: Darüber gibt es bislang keine gesicherten Daten, und zu spekulieren wäre unseriös. Aber es geht nicht nur um Gehälter, die ohne Gegenleistungen oder für fragwürdige Gegenleistungen gezahlt werden, so daß der Verdacht naheliegt, es wird nicht die Leistung, sondern Einfluß gekauft. Ebenso unzulässig müßte es eigentlich sein, daß Parlamentarier gleichzeitig bezahlte Lobbyisten sind. Ein Problem, das in der gegenwärtigen Diskussion leider fast gar nicht angesprochen wird.

Zum Beispiel?

Arnim: Zum Beispiel Elmar Brok, der CDU-Europaparlamentarier und Mitglied des Bundesvorstandes der Partei ist und außerdem Leiter des Lobbybüros von Bertelsmann in Brüssel. Das ist, gelinde gesagt, ein Unding.

Also weg mit dem Privileg für Abgeordnete, nebenher noch einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen zu dürfen, wie das Bundestagspräsident Thierse vorschlägt?

Arnim: Nein, ich halte dieses Privileg für sinnvoll.

Warum? In den USA etwa ist den Kongreßabgeordneten eine zweite Beschäftigung verboten.

Arnim: Erstens, weil ein zweites berufliches Standbein zu haben, ein gewisses Maß an Unabhängigkeit garantiert - politische und berufliche Karriere sind dann nicht identisch. Zweitens wird auf diese Weise Berufserfahrung in die Politik eingespeist. Und drittens wird es so auch Hochqualifizierten erleichtert, ins Parlament zu kommen.

Also was tun?

Arnim: Die Abgeordneten sollten ihre Nebeneinkünfte nicht nur nach Art, sondern auch nach Höhe offenlegen. Dann könnte man die Spreu vom Weizen trennen.

Und wo würden Sie dann die Grenze ziehen?

Arnim: Dort, wo Abgeordnete ihren politischen Einfluß verkaufen. Dafür spricht alles, wenn sie Gelder beziehen, ohne dafür eine legitime und angemessene Gegenleistung zu erbringen, wie es beim CDU-Mann Hermann-Josef Arentz der Fall war, dessen Rücktritt die Welle ins Rollen gebracht hat. Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens schon 1975 diese Praxis als verfassungswidrig festgestellt und die Gesetzgeber aufgefordert, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

1975?

Arnim: Ich weiß, Sie wundern sich, denn bis zum Fall Arentz sind immerhin 29 Jahre vergangen. Die bestürzende Antwort ist: Bis auf das Land Niedersachsen haben der Bund und die Länder diese Vorgabe bis heute nicht umgesetzt.

Bitte?

Arnim: Unglaublich, aber wahr. In Niedersachsen dagegen gibt es einen wirklich unabhängigen wissenschaftlichen Dienst im Landtag, der darauf drang, das Verfassungsgebot zu vollziehen.

Dennoch bahnt sich nun ausgerechnet in Hannover möglicherweise der nächste Skandal an: Die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen - ebenso wie der niedersächsische SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl - stehen bei VW auf der Gehaltsliste. Was also bringt die Prävention?

Arnim: Sie stellt zumindest klar, was verboten ist und was mit dem Geld zu geschehen hat: Es ist an das Land abzuführen, und der Landtagspräsident hat das durchzusetzen.

Niedersachsens ehemaliger Ministerpräsident Sigmar Gabriel schlägt vor, die Diäten bei einer Nebentätigkeit auf ein Fünftel zu reduzieren.

Arnim: Diesen Vorschlag halte ich nicht für gut, denn es geht darum, hochqualifizierte Leute ins Parlament zu bekommen, die auf diese Weise abgeschreckt würden. Zumal es neben einem Landtagsmandat durchaus möglich ist, einen Beruf zumindest teilweise auszuüben.

Im Fall von Ulrike Flach (FDP) und Hildegard Müller (CDU) ist bislang nicht klar, ob die Gegenleistungen dem Wert ihrer Gehälter von Siemens und der Dresdner Bank entsprechen. Wie kann unterschieden werden, wer wirklich für einen Arbeitgeber tätig ist und wer das nur behauptet, um zu verschleiern, daß das Geld tatsächlich zur Bestechung fließt?

Arnim: Diese Grenze ist nicht leicht zu ziehen. Deshalb müssen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte offengelegt werden, so daß man daraus schließen kann, ob eine Entlohnung realistisch ist. Im Fall Flach ist pikant, daß sie gleichzeitig Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung und Forschung ist und Siemens an Subventionen Anteil hat, über die auch ihr Ausschuß entscheidet.

Die ehemaligen Wirtschaftsminister Rexrodt und Lambsdorff hatten bekanntlich Dutzende von Posten nebenher. Völlig klar, daß sie denen gar nicht gerecht werden konnten. Dennoch hat niemand daran Anstoß genommen.

Arnim: Das ist das eigentliche Problem: Oftmals gelten Abgeordnete nämlich intern sogar als politische Schwergewichte, wenn sie derartig gefragt sind. Die Wirtschaft sieht in ihnen dann politisch wichtige, die Politik "wirtschaftlich" wichtige Leute. Statt daß man für das Dienen gegenüber zwei Herren Ächtung erfährt, erfährt man fatalerweise besondere Wertschätzung.

Sie bemängeln, daß in der bisherigen Diskussion das Thema Listenwahlrecht ausgespart worden ist. Inwiefern halten Sie das für einen Teil des Problems?

Arnim: Direkt gewählte Kandidaten werden vom Wähler kontrolliert. Das starre Listenwahlrecht beseitigt diese Kontrollmöglichkeit. Natürlich garantiert die Direktwahl weder den Schutz vor Korruption noch daß die Wähler einen beliebten Politiker wegen einer Affäre tatsächlich konsequent abwählen. Aber immerhin bestünde dann die Möglichkeit dazu. Wer dagegen auf einem sicheren Listenplatz steht, dem kann der Wähler nichts mehr anhaben.

Sie empfehlen zudem, künftig zwischen Bundestag und Landtagen zu unterscheiden.

Arnim: Unsere Landesparlamente sind heute de facto keine Vollzeitparlamente. Das zeigt die Hamburger Bürgerschaft, die sich als Feierabendparlament organisiert. Die Parlamente der meisten Flächenländer tun aber weiter so, als seien ihre Abgeordneten vollzeitbeschäftigt. Um den Anschein zu wahren, werden die Parlamentstermine so gehandhabt, daß sie sich über den ganzen Tag hinziehen, um die sogenannte "Vollalimentation" zu rechtfertigen. Dadurch werden die Parlamente daran gehindert, straff und effektiv zu arbeiten. Übrigens hat Hamburg seit der Wahlrechtsreform im Juli 2004 ein vorbildliches Wahlsystem (JF 27/04), das dem Wähler ein Maximum an Gestaltungsmöglichkeiten sichert und die Möglichkeit der Kontrolle der Abgeordneten durch die Wähler erhöht.

Sie haben von Bundespräsident Weizsäcker die These übernommen, die politische Klasse habe sich "den Staat zur Beute gemacht". Betrachten Sie das Phänomen der Korruption als Teil dieses Prozesses?

Arnim: Zweifellos, denn eine wirksame Bekämpfung der Abgeordnetenkorruption fehlt, weil hier die Abgeordneten in eigener Sache die Gesetze machen müßten.

Es geht also eigentlich nicht um die korrupten "faulen Eier", sondern um die etablierte Politik an sich?

Arnim: In der Tat ist das Problem nicht nur der bestechliche Einzelne, sondern auch die Parlamente, die in ihrer Gesamtheit unwillig sind, gegen diesen Mißstand in eigener Sache wirksam vorzugehen.

Brauchen wir also neue Oppositionsparteien, wenn die vier Bundestagsparteien in dieser Hinsicht offenbar ein Kartell bilden?

Arnim: Wettbewerb ist gut, auch in der Politik. Das Problem ist nur, daß diese Parteien nach einiger Zeit selbst Teil des Kartells werden - siehe die Grünen.

Dann müßte eben eine neue Oppositionspartei kommen.

Arnim: Aber das erschweren unter anderem die Hürden, die errichtet worden sind, um politische Neulinge "rauszuhalten", wie etwa die Fünf-Prozent-Klausel.

Warum werden diese Grundfragen nicht in die aktuelle Debatte einbezogen?

Arnim: Weil die Etablierten verständlicherweise daran kein Interessen haben. Denken Sie daran, daß die UN-Konvention zur Bekämpfung der Korruption von Deutschland erst nach langem Zögern im November 2003 unterzeichnet worden ist- am liebsten hätte man gar nicht unterzeichnet! Und haben Sie die Opposition darüber jammern gehört? Die Konvention schreibt vor, daß Abgeordnetenkorruption ähnlich streng geahndet werden muß wie Beamtenkorruption. Das wollte die politische Klasse verhindern. Doch nachdem sich die Unterzeichnung wegen des öffentlichen Drucks nicht mehr vermeiden ließ, soll nun offenbar die noch ausstehende Ratifikation hinausgeschoben werden.

Ein Skandal!

Arnim: In Deutschland können Sie einem Abgeordneten einen ganzen Sack Geld auf den Tisch stellen, ohne mehr zu riskieren, als daß Sie von ihm rausgeschmissen werden. Während Sie schon mit einem Bein im Gefängnis stehen, wenn Sie einem Beamten auch nur eine Flasche Wein anbieten. Wird man nicht rausgeworfen, sondern nimmt der Abgeordnete das Geld an, handelt überdies sowohl der Abgeordnete als auch der Geldgeber völlig legal! Zwar gibt es einen Straftatbestand - den Paragraphen 108e (StGB) -, doch der betrifft nur den Kauf einer Stimme für die Abstimmung im Plenum des Parlaments. Jeder weiß aber, daß die eigentliche Arbeit der Parlamente nicht im Plenum, sondern in den Fraktionen und Ausschüssen gemacht wird, wo die Entscheidungen fertig vorbereitet werden. Zudem sind nachträgliche "Danke schön"-Spenden gar nicht davon erfaßt. Wie gesagt ist zwar keineswegs die Mehrzahl unserer Abgeordneten korrupt, aber daß dieser Minderheit nicht das Handwerk gelegt wird, dafür ist die Gesamtheit unserer politischen Klasse mitverantwortlich. Keiner kann da mit dem Finger auf den anderen zeigen. Allerdings haben wir uns so an diesen Zustand gewöhnt, daß wir ihn gar nicht mehr als skandalös wahrnehmen.

 

Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim geboren 1939 in Darmstadt. Der renommierte Parteienkritiker ist Professor für Öffentliches Recht und Verfassungslehre an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. - Zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema Korruption: "Der Staat als Beute" (Knaur, 1993), "Fetter Bauch regiert nicht gern" (Kindler, 1997), "Diener vieler Herren" (Knaur, 1998), "Das System" (Knaur, 2001) und aktuell der Sammelband (Hrsg.) "Korruption" (Knaur, 2003).

 

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Bezüge der Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Jedem Abgeordneten steht derzeit pro Monat eine Diät von 7.009 Euro sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 3.589 Euro zu. Außerdem eine 1.-Klasse-Netzkarte der Deutschen Bahn, eine Jahreskarte der Berliner Verkehrsbetriebe, die Fahrbereitschaft des Bundestages, Freiflüge und freie Schlafwagennutzung auf Mandatsreisen innerhalb Deutschlands. Dazu kommt die sogenannte "Amtsausstattung" - Sachleistungen zur Unterstützung bei der Amtsausübung - im Wert von bis zu 7.500 Euro jährlich. Außerdem hat der Abgeordnete Anspruch auf Krankheitskostenbeihilfe und nach mindesten zwei Legislaturperioden auf Altersbezüge in Höhe von 1.682 Euro. Ab dem neunten Mandatsjahr erhöht sich die Pension um drei Prozent jährlich auf maximal 4.836 Euro.

 

Selbstbedienung mit System
Hans Herbert von Arnim hat bereits eine ganze Reihe von Fällen finanzieller Selbstbedienung durch Politiker aufgedeckt.

- Hessen: 1988 kippt dank der Aufklärungsarbeit von Arnims die dortige Versorgung. Regierungsfraktion und die SPD-Opposition hatten zuvor - von der Öffentlichkeit kaum bemerkt und in trauter Zweisamkeit - ein aberwitziges Diäten- und Pensionsgesetz beschlossen. Konsequenz: Der Landtagspräsident (CDU) und sein Vize (SPD) mußten den Hut nehmen.

- Hamburg: 1991 mußte die Bürgerschaft nach von Arnims Intervention die Versorgung von Senatoren drastisch reduzieren. Zunächst hatten die parlamentarischen Gremien in einer "Blitzsitzung" im Eiltempo exorbitante Pensionsansprüche für den regierenden Senat durchgewunken. In der "Rückrunde" unterstützte dann der Senat enorme Erhöhungen für den Parlamentspräsidenten und die Fraktionschefs. "Eine regelrechte Verschwörung", urteilte von Arnim, und überdies "verfassungswidrig". Er behielt recht: Auch dieses Gesetz wurde verhindert, "seitdem sind die Diätenregelungen in Hamburg vorbildlich".

- Saarland: 1992 wurde nach einer Enthüllungsgeschichte im Spiegel, die sich auf von Arnims Analyse berief, die bizarre Regelung zurückgenommen, wonach dem Ministerpräsidenten und seinen Ministern die Höchstpension bereits nach einem einzigen Tag Amtszeit zustand. Ebenso wie in den anderen Fällen war auch hier das entsprechende Gesetz so verklausuliert formuliert, daß der Sachverhalt bis zu von Arnims Recherche von der Öffentlichkeit unbemerkt blieb.

- Berlin: 1995 versuchte der Bundestag, seine Bezüge an die von Bundesrichtern anzubinden und zu diesem Zweck die Verfassung zu ändern. Ein von Arnim initiierter offener Protestbrief 82 deutscher Staatsrechtslehrer an den Bundesrat veranlaßte die Länderkammer, das Gesetz zu verhindern.

- Ähnlich skandalöse Regelungen in vielen weiteren Landtagen wurden ebenfalls nach von Arnims Intervention zurückgenommen. "Auch heute haben wir noch überzogene Diäten- und Pensionsregelungen in unseren Parlamenten", so der Staatsrechtler, "allerdings nicht mehr mit so grotesken Auswüchsen wie bis Mitte der neunziger Jahre". (JF)


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