© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 03/05 14. Januar 2005

Meldungen

Rechtliche Hürden für NPD/DVU-Bündnis

Berlin. Die von NPD und DVU geplante gemeinsame Liste zur Bundestagswahl 2006 ist einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zufolge rechtlich nicht zulässig. Demnach seien Verbindungen von Landeslisten unterschiedlicher Parteien und politischer Vereinigungen nicht möglich, heißt es in der Studie, die der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy in Auftrag gegeben hatte. Mit der Analyse sollte die rechtliche Zulässigkeit des geplanten Bündnisses zwischen NPD und DVU untersucht werden. Allerdings werden die beiden Parteien in dem Gutachten nicht namentlich genannt. Der Wissenschaftliche Dienst bezieht sich darin auf das Bundeswahlgesetz, das nur Wahllisten mit Kandidaten aus einer Partei zulasse, und auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990, in dem das Gericht die Möglichkeit einer Verbindung der Wahllisten zweier Parteien ausgeschlossen hat.

 

Ermittlungen gegen NPD-Kandidaten

Itzehoe. Die Polizei im schleswig-holsteinischen Itzehoe ermittelt gegen einen Landtags-Kandidaten der NPD. Bei einer Veranstaltung zum Wahlkampfauftakt am 4. Dezember in Steinburg war das Versammlungslokal der NPD von linken Demonstranten mit Steinen beworfen worden. Daraufhin verließen Teilnehmer der Veranstaltung die Gaststätte und warfen die Steine in Richtung der teilweise vermummten Demonstranten zurück. Bei der anschließenden Verfolgung der Randalierer kam es zu Schlägereien. In der vergangenen Woche sendete das ARD-Magazin "Panorama" Aufnahmen von den Auseinandersetzungen. Die Bilder zeigten unter anderem den NPD-Kandidaten Ingo Stawitz beim Steinewerfen. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren gegen Stawitz wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Gegen weitere Funktionäre der Partei wird ebenfalls ermittelt. Wie die Demonstranten von der NPD-Veranstaltung erfahren haben, die in Absprache mit der Polizei öffentlich nicht bekanntgemacht wurde, ist bislang nicht geklärt. Die Polizei nahm nach eigenen Angaben 47 linke Demonstranten zeitweise in Gewahrsam.

 

Bayern: Islamisten droht Ausweisung

München. Bayern will nach Angaben des bayerischen Innenministeriums in den kommenden Wochen zehn Islamisten ausweisen. Es handele sich bei den Betroffenen um Personen mit einem "islamistisch-extremistischen Hintergrund". Neben den zehn von der Ausweisung bedrohten Islamisten würden weitere 40 Verdächtige von der Polizei beobachtet. Zuletzt hatte der Freistaat im August vergangenen Jahres einen Jordanier abgeschoben, der im Verdacht stand, im Zusammenhang mit angeblich geplanten Anschlägen in Deutschland zu stehen. Durch das am 1. Januar in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz können Islamisten und kriminelle Ausländer leichter ausgewiesen werden.


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