© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 03/05 14. Januar 2005

Meldungen

"Das Opfertier darf nicht gequält werden"

SCHWEINFURT. Anläßlich des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami (23. bis 25. Januar) hat der Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche ( www.tierschutz-online.de ) darauf hingewiesen, daß das betäubungslose Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren "zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei" einzustufen sei. "Sonst wäre es nicht laut Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten und nur per Ausnahmegenehmigung Paragraph 4a Abs.2 Nr. 2 TschG möglich", erklärte Arbeitskreiskoordinator Ulrich Dittmann letzte Woche. "Die Tiere erleiden beim hier beanstandeten, anachronistischen 'Schächten' - dem Kehledurchschneiden ohne Betäubung - grauenvolle Schmerzen und schreckliche Todesängste", so Dittmann. Eine Elektrobetäubung vor dem Schächten werde von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten mittlerweile als absolut religionskonform angesehen. "Das Opfertier darf nicht gequält werden, und während des Schlachtens sollte der Schmerz gemindert werden. Vor der Schlachtung sollte das Tier mit einem gewissen 'Schock' in Ohnmacht gesetzt werden", heißt es in einer offiziellen Mitteilung der türkischen Regierung von 2000.

 

Mangroven-Schutzwald gegen Tsunami-Wellen

BANGKOK. Nach Ansicht der Umweltorganisation World Conservation Union ( www.iucn.org/IUCN ) ist falsche Siedlungspolitik ein Grund dafür, daß bei den verheerenden Tsunami-Flutwellen so viele Opfer zu beklagen sind. Tourismusanlagen, Shrimp-Farmen und Städtebau hätten dazu geführt, daß die Mangroven-Schutzwälder gerodet wurden. Die Menschen seien immer näher an die Küsten gezogen. Bei zukünftigen Bebauungsplänen müsse daher mehr Wert auf ökologische Richtlinien gelegt werden, forderte die IUCN. Besonderen Schutz böten die Stelzwurzelbäume der Küstenmangrovenwälder. Sie seien ein wirksamer Schutz gegen Wirbelstürme und Bodenerosion. Zudem filterten die Mangroven Schadstoffe, die sonst ins Meer laufen würden. In den vom Tsunami heimgesuchten Ländern Thailand, Indonesien, Indien und Sri Lanka ist es in den letzten Jahrzehnten zu massiven Waldrodungen gekommen.

 

Das zweite Kindergeld ist kein Privileg

BERLIN. Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat die Sparvorschläge im Öffentlichen Dienst scharf kritisiert. Die Bundesländer "muten ihren Beamten viel zu, um ihre klammen Kassen aufzufüllen. Allein die Kürzungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld summieren sich real auf ein bis acht Prozent im Jahr", erklärte DBB-Chef Peter Heesen im Focus 2/05. Auch das zusätzliche zweite Kindergeld sei kein Privileg: "Der Kinderzuschlag ist laut Verfassungsgericht Teil der Alimentation der Beamten", meinte Heesen. Auch die Beamtenanwärterbezüge müßten steigen: "Der Referendar hat 940 Euro, der Lehrling im Bauberuf erhält im dritten Ausbildungsjahr 1.200 Euro. Das ist doch kein Zustand", so Heesen, "auch mit Blick auf die sich zuspitzende Nachwuchsfrage auf dem Arbeitsmarkt."


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