© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 06/05 04. Februar 2005

Meldungen

Keine Anklage gegen Kardinal Meisner

Köln. Die Kölner Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage gegen Kardinal Joachim Meisner wegen dessen Predigt am Dreikönigstag im Kölner Dom. Es habe keine Anhaltspunkte für Volksverhetzung oder Beleidigung gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Meisner hatte gepredigt: "Zuerst Herodes, der die Kinder von Bethlehem umbringen läßt, dann unter anderem Hitler und Stalin, die Millionen Menschen vernichten ließen, und heute, in unserer Zeit, werden ungeborene Kinder millionenfach umgebracht." Kritiker hatten dem Kardinal daraufhin vorgeworfen, er habe Abtreibungen mit dem Holocaust verglichen (JF 04/05). Im Anschluß an die Predigt waren mehrere Anzeigen bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingegangen, unter anderem von dem Kölner Ratsherr Claus Ludwig und der Gruppierung "Gemeinsam gegen Sozialraub". Meisner hat seine Äußerung mittlerweile bedauert und als mißverständlich bezeichnet.

 

Bremen verzichtet auf Brechmittelzwang

Bremen. In Bremen muß die Polizei zukünftig darauf verzichten, mutmaßlichen Drogenhändlern zwangsweise ein Brechmittel zu verabreichen, um Drogen als Beweismittel sicherzustellen. Mit dieser Entscheidung legte die Koalition aus SPD und CDU einen Streit um den Umgang mit Drogenhändlern bei. Anfang Januar war in Bremen ein Afrikaner gestorben, nachdem ihm mit einer Magensonde zwangsweise Brechmittel verabreicht wurde. Die Koalition einigte sich darauf, Tatverdächtige, die das Brechmittel nicht freiwillig trinken, solange in Haft zu nehmen, bis die Drogen ausgeschieden werden. Mittlerweile regt sich auch in Hamburg wieder Protest gegen den Einsatz von Brechmitteln. Hier war bereits im Jahr 2001 ein Drogenhändler ums Leben gekommen, nachdem ihm ein Brechmittel verabreicht worden war. Der Mann hatte 44 Kügelchen mit Kokain verschluckt, um seinen Handel mit Drogen zu vertuschen.


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen