© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 07/05 11. Februar 2005

Vor dem Sturm
Deutsche Partei: Gericht muß über Parteivorsitz entscheiden
Marcus Schmidt

Der Streit innerhalb der Deutschen Partei (DP) um ihren Vorsitzenden Heiner Kappel beschäftigt jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Richter müssen klären, ob die Entscheidungen des Schiedsgerichts der DP rechtmäßig zustande gekommen sind.

Das Schiedsgericht hatte in zwei Entscheidungen den Parteivorsitzenden Kappel in seinem Amt bestätigt und die Einsetzung einer kommissarischen Parteiführung durch eine Mehrheit der Mitglieder des Bundesvorstandes als nicht satzungsgemäß verworfen. Kappel will jetzt mit einer Feststellungsklage den Bundesvorstand zwingen, ihn als Parteivorsitzenden anzuerkennen.

Vorstandsmitglied Gottfried Burischek sagte, es gebe Zweifel daran, ob das vier Mitglieder umfassende Schiedgericht für seine zweite Entscheidung überhaupt zusammengetreten sei. Es liege die Eidesstattliche Erklärung eines Mitgliedes des Schiedsgerichtes vor, in der dieses verneint werde. Daraufhin seien gegen den Vorsitzenden des Parteischiedsgerichtes mehrere Anzeigen gestellt worden. Burischek wertete die derzeitige Situation in der Partei angesichts der aktuellen Entwicklung als "Ruhe vor dem Sturm". Dagegen läßt Kappel keinen Zweifel daran aufkommen, daß die Entscheidungen des Schiedsgerichtes rechtmäßig zustande gekommen sind. "Ich hätte mich der Entscheidung des Schiedsgerichtes gebeugt, wenn es gegen mich entscheiden hätte", sagte er.

Offensichtlich ist die Spaltung der Partei auch organisatorisch bereits fortgeschritten. Nach Angaben von Burischek könne derzeit niemand genau sagen, wie viele Mitglieder die DP noch habe. "Jeder hat seine eigene Mitgliedskartei", sagte er. Er selbst schätze die Zahl der Mitglieder auf rund 600.

Der Bundesvorstand hat unterdessen für den 1. Mai einen Bundesparteitag einberufen. Für einen ordentlichen Parteitag ist nach Angaben von Burischek eine vorherige Sitzung des Vorstandes notwendig. Diese müsse nach der Satzung aber vom Parteivorsitzenden einberufen werden. Daher sei eine schnelle Klärung der rechtlichen Situation notwendig. "Im Moment", sagte er, "hängen wir in unserer eigenen Satzung gefangen".


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