© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 09/05 25. Februar 2005

Meldungen

Mechtersheimer kritisiert die NPD

Starnberg. Als selbstverschuldet hat der Sprecher der Deutschlandbewegung, Alfred Mechtersheimer, das schlechte Wahlergebnis der NPD in Schleswig-Holstein bezeichnet. Eine entscheidende Voraussetzung für die Etablierung der Partei sei damit vertan worden. Mechtersheimer nannte als Grund für den Mißerfolg unter anderem die "unansehnliche" Kandidatenliste der Partei. Kein anständiger Patriot könne Steinewerfer in den Landtag wählen. "Einige Fanatiker in der NPD haben die einzigartige Bereitschaft im national-patriotischen Lager, die Partei nach ihrem Überraschungserfolg in Sachsen bis an die Grenze der Selbstverleugnung zu akzeptieren beziehungsweise zu tolerieren, nicht positiv beantwortet", sagte er. Die große Vorleistung an Vertrauen sei ignoriert worden: "Nein, die NPD muß nicht verboten werden; das erledigt die Partei selbst."

 

Sorben denken über Parteigründung nach

Chemnitz. Nach der möglichen Regierungsbeteiligung der Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein ist auch unter der slawischen Minderheit der Sorben in Sachsen der Wunsch nach größerer politischer Einflußnahme gewachsen. Der Vorsitzende der sorbischen Interessenvertretung Domowina, Jan Nuck, sagte der Freien Presse in Chemnitz, die Gründung einer Partei sei in der Vergangenheit immer wieder ein Thema gewesen. Allerdings sei bislang immer ein möglicher Kompetenzstreit mit der Domowina befürchtet worden. Eine Partei habe anders als ein Verein die Möglichkeit, Änderungen im Schulsystem vorzunehmen. Die rund 60.00 Angehörigen der sorbischen Minderheit leben in der sächsischen und brandenburgischen Lausitz.

 

Freispruch im letzten Mauerschützenprozeß

Leipzig. Im letzten Mauerschützenprozeß ist ein ehemaliger Kompaniechef vom Bundesgerichtshof in Leipzig freigesprochen worden. Dem ehemaligen NVA-Offizier war vorgeworfen worden, in der Nacht zum 1. Mai 1976 Michael Gartenschläger bei dessen Versuch, Selbstschußanlagen zu demontieren, erschossen zu haben. Der Offizier hatte eine eigens zusammengestellte Einsatzkompanie angeführt und einen Hinterhalt geplant, nachdem es Gartenschläger zuvor bereits zweimal gelungen war, Selbstschußanlagen abzubauen und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Bis dahin hatte die DDR-Regierung die Existenz von Selbstschußanlagen geleugnet. Daraufhin hatte das Ministerium für Staatssicherheit beschlossen, Gartenschläger auszuschalten. Da Gartenschläger und seine beiden Begleiter bewaffnet waren, hatte bereits das Landgericht Berlin nicht ausgeschlossen, daß Gartenschläger zuerst geschossen haben könnte. Der Offizier wurde daher vom Mordvorwurf freigesprochen.


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen