© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 09/05 25. Februar 2005

Kolumne
Aus dem rot-grünen Tollhaus
Hans-Jürgen Irmer

Obwohl im Grundgesetz fixiert ist, daß niemand wegen seiner Rasse, Herkunft, Religion und des Geschlechtes diskriminiert werden darf, haben SPD und Grüne im Bundestag jetzt das berüchtigte Antidiskriminierungsgesetz beschlossen, das weit über die EU-Richtlinie hinausgeht. Es wird der Eindruck von Rot-Grün erweckt, als ob Deutschland derzeit ein rechtsfreier Raum sei, in dem Minderheiten diskriminiert werden können.

Jeder weiß, daß dies Unfug ist. Das Gesetz ist eine Kulturrevolution, denn es stellt unser Rechtssystem auf den Kopf, indem es die Beweislast umkehrt: Wenn ein Arbeitgeber eine Stelle ausschreibt und er sich für zwei Mitarbeiter entscheidet und ein Dritter klagt mit der Begründung, daß er nicht genommen worden sei, weil er beispielsweise Moslem sei, dann liegt es am Arbeitgeber, zu beweisen, daß er nicht aus diesem Grunde den Bewerber abgelehnt hat. Sollte der Klagende recht bekommen, dann hat er die Möglichkeit, auch noch Schadensersatz zu fordern. Wer vor diesem Hintergrund Leute noch einstellt, der wird sich dies in Zukunft sehr gut überlegen. Dies ist kein Beitrag zur Entbürokratisierung und zum Jobschaffen, sondern der Effekt wird genau der gegenteilige sein.

Privatautonomie und Vertragsfreiheit werden mit dem Gesetz ebenfalls beendet. Beispiel: Ein Hauseigentümer möchte zwei Wohnungen vermieten. Es melden sich fünf Kandidaten. Er nimmt zwei, die nicht erfolgreichen Bewerber können jetzt klagen, etwa mit der Begründung, man sei nur deshalb nicht genommen worden, weil man Asiate sei oder Afrikaner. Dann liegt es am Vermieter, zu beweisen, daß ebendies nicht der Grund gewesen sei. Dies bedeutet, daß er nicht mehr frei über sein Eigentum entscheiden kann. Damit werden die Koordinaten des Rechtssystems entscheidend verändert. Eine Klageflut ist zu erwarten, und es war die SPD-Bundestagsabgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk, die in hoffnungsloser Naivität auf entsprechende Vorhaltungen vor dem Bundestag erklärt hat, daß diese Fragen die Gerichte noch zu klären hätten.

Das Gesetz vergiftet das gesellschaftliche Klima, richtet volkswirtschaftlichen Schaden an und beendet de facto das Recht des Eigentümers, über sein Eigentum frei zu verfügen. Es bleibt zu hoffen, daß die Union Verfassungsklage einreicht. Spätestens hier wird der grundsätzliche Unterschied von Union und Rot-Grün deutlich. Während für die Union Freiheit und Verantwortung Schwerpunkte menschlichen Handelns sind, ist es bei Rot-Grün Kontrolle und Mißtrauen.

 

Hans-Jürgen Irmer ist hessischer Landtagsabgeordneter der CDU für den Wahlkreis Wetzlar.


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