© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 10/05 04. März 2005

Meldungen

Offiziere setzen sich für Mölders ein

Berlin. In der Bundeswehr gibt es offensichtlich Widerstand gegen die von Verteidigungsminister Struck angekündigte Umbenennung des nach dem Jagdflieger Werner Mölders benannten Jagdgeschwaders 74 (JF 06/05). Nach einem Bericht derWelt hat ein großer Teil der Offiziere und Unteroffiziere des im bayerischen Neuburg an der Donau stationierten Geschwaders eine Protestresolution unterzeichnet. Auf Druck der Luftwaffenführung sei diese allerdings wieder zurückgezogen worden. Zudem habe die aus aktiven und ehemaligen Angehörigen des Geschwaders bestehende "Mölders-Vereinigung" beim Wehrbeauftragten des Bundestages, Willfried Penner (SPD), gegen den Namenswechsel protestiert. Der stellvertretende CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat in einem Brief Bundespräsident Horst Köhler (CDU) gebeten, zu prüfen, ob die Umbenennung der Einheit verhindert werden könne. Ende Januar hatte Struck die Umbenennung des Geschwaders und der Mölders-Kaserne im niedersächsischen Visselhövede angekündigt.

 

Weizsäcker: 8. Mai ist kein Feiertag

Berlin. Für Alt-Bundespräsident Richard von Weizsäcker ist der Tag des Kriegsendes kein Feiertag. "Der 8. Mai war ein Datum, an dem Leid und Unglück, Tod und Heimatverlust nicht beendet wurden, sondern für viele Menschen überhaupt erst begannen", sagte er in einem Gespräch mit der Berliner Zeitung. In dem Sinne, daß das Kriegsende auch das Ende der nationalsozialistischen Herrschaft war und die Kriegshandlungen ein Ende fanden, sei der 8. Mai ein Tag der Befreiung. Man müsse an diesem Tag auch der deutschen Opfer des Krieges gedenken. "Opfer sind Opfer, gleich wer die Täter sind. Was wäre das auch für eine Einstellung, wenn man Opfer verschiedener moralischer und menschlicher Grade hätte", sagte der Politiker, der 1985 mit seiner Rede zum 8. Mai für Aufsehen gesorgt hatte. Damals hatte Weizsäcker den 8. Mai auch als einen Tag der Befreiung bezeichnet. Heute wird seine Rede von jenen in Anspruch genommen, die den Tag des Kriegsendes einseitig als Tag der Befreiung feiern wollen.

 

Gericht entscheidet gegen Haßprediger

Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Einspruch des Imam der Kreuzberger Mevlana-Moschee gegen seine Ausweisung abgelehnt. Das Gericht folgte damit der Einschätzung der Berliner Behörden, daß der als Haßprediger bekannt gewordene Imam im vergangenen Jahr in einer Predigt Gewalt verherrlicht habe (JF 52-53/04). Indirekt soll der Geistliche auch zu Selbstmordattentaten in Deutschland aufgerufen haben. Dadurch sei nach Einschätzung des Gerichtes die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet worden.


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