© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/05 11. März 2005

Hildebrandt kämpft an vielen Fronten
Gedenkpolitik: Bildtafeln zum 17. Juni 1953 sollen trotz Gerichtsurteil nicht entfernt werden / Entscheidung im Mahnmalstreit erwartet
Ekkehard Schultz

Seit mittlerweile gut eineinhalb Jahren hängen die drei rund 18 Meter langen Fototafeln an der Fassade des einstigen Hauses der Ministerien der DDR und heutigen Finanzministeriums. Sie erinnern mit Darstellungen der Ereignisse des 16. und 17. Juni 1953 an diesem Ort und seiner unmittelbaren Umgebung. Im Zuge des 50. Jahrestages der Ereignisse hatte die Arbeitsgemeinschaft 13. August e. V. unter ihrer Vorsitzenden Alexandra Hildebrandt, die zugleich Chefin des Mauermuseums am ehemaligen alliierten Grenzübergangspunkt Checkpoint Charlie ist, den Antrag gestellt, diese anläßlich des runden Gedenktages anbringen zu dürfen, da das offizielle Erinnerungsdenkmal des Berliner Künstlers Wolfgang Ruppel an dieser Stelle selbst von der gegenüberliegenden Straßenseite nicht eingesehen werden kann.

Viele Verbände der Opfer der kommunistischen Diktatur in der SBZ/DDR, so die Vereinigung 17. Juni e.V., der Bund der stalinistisch Verfolgten (BSV) und die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), unterstützen dieses Anliegen, das schließlich auch vom Bundesfinanzministerium genehmigt wurde - allerdings nur für die Dauer von einigen Wochen.

Hildebrandt hoffte auf einen günstigen Ausgang des Streits

Nachdem sich allerdings die Arbeitsgemeinschaft geweigert hatte, die Tafeln nach diesem Zeitraum wieder zu entfernen, hatte das Bundesvermögensamt als Eigentümerin des Gebäudekomplexes vor dem Berliner Landgericht Klage gegen die Arbeitsgemeinschaft erhoben. Begründet wurde dies mit denkmalpflegerischen Erwägungen. Am 8. September des vergangenen Jahres verurteilte das Gericht die Arbeitsgemeinschaft zur Abnahme der Tafeln.

Hildebrandt legte jedoch Berufung gegen dieses Urteil ein. Ihre Hoffnung auf einen für sie günstigen Ausgang des Streits gründete sich vor allem darauf, daß bis zum Zeitpunkt der erneuten Gerichtsverhandlung doch noch eine politische Lösung getroffen werden könnte.

Am 17. Februar dieses Jahres wurde über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag beraten, die Fototafeln an der Fassade zu erhalten. Der einstige DDR-Bürgerrechtler und kulturpolitische Sprecher der Fraktion, Günter Nooke, hatte das Bestreben der Unionsparteien in erster Linie damit begründet, die Tafeln müßten zumindest ein adäquates Gegenstück zum Wandfries von Max Lingner an der gleichen Front bilden, das bis heute glückliche Menschen im sozialistischen Staat verherrlicht. Im Berliner Stadtbild gebe es sonst kaum Hinweise auf den Widerstand in der DDR.

Der Antrag wurde im Bundestag jedoch mit der Mehrzahl der Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt. Der Berliner Bundestagsabgeordnete Roland Gewalt (CDU) kritisierte danach vor allem das Vorgehen des Finanzministeriums. Nach seiner Auffassung sei Finanzminister Hans Eichel (SPD) "völlig unsensibel nach der Holzhammermethode" vorgegangen.

Gericht entscheidet über die Zukunft des Mauermahnmals

Nach dieser Ablehnung im Parlament entschloß sich die Museumschefin am Tag darauf, es doch nicht auf die relativ aussichtslose Berufungsverhandlung ankommen zu lassen. Allerdings gab Hildebrandt gleichfalls bekannt, daß sie sich weigere, die Tafeln entfernen zu lassen. Dies müßten - so Hildebrandt - die Stellen beziehungsweise Behörden tun, "die sich gegen ein Gedenken an diesem Ort aussprechen".

Da auch das Finanzministerium erneut verlauten ließ, es werde die Tafeln durch seine eigenen Angestellten nicht entfernen lassen, ist bis zur Stunde nicht geklärt, wer diesen Akt umsetzen soll.

Trotz der Androhung, daß die Arbeitsgemeinschaft bei einer Zwangsvollstreckung des Urteiles vom September 2004 die dabei entstehenden Kosten tragen müsse, will Hildebrandt weiter ihren eingeschlagenen Weg fortsetzen und sich unter allen Umständen für ein angemessenes Gedenken an die Opfer des Kommunismus einsetzen.

Am 18. März muß sie sich vor Gericht gegen die Räumungsklage der Bankaktiengesellschaft Hamm zur Wehr setzen. Die Bank will das Grundstück räumen lassen, auf dem Frau Hildebrandt ihr umstrittenes Mauermahnmal mit 1.067 Kreuzen zur Erinnerung an die an der Grenze Ermordeten aufstellen ließ. Erneut kann Alexandra Hildebrandt dabei mit der breiten Unterstützung der Opferorganisationen rechnen: Über 5.000 Unterschriften für den Erhalt der Kreuze hat der VOS bereits gesammelt.


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