© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 12/05 18. März 2005

Die gelenkte Demokratie
Einschränkungen von Bürgerrechten korrespondieren mit einem Mangel an staatlicher Souveränität
Doris Neujahr

Die politische Klasse nimmt den bevorstehenden 60. Jahrestag des Kriegsendes zum Anlaß, den vormundschaftlichen Staat zu perfektionieren. Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen und die Änderung des Versammlungsrechts beschneiden die Grundrechte. Das ist der Preis, den der Bestandsschutz für die aktuelle Vergangenheitspolitik verlangt. Wenn nicht mehr nur die "Leugnung" von NS-Untaten unter Strafe steht, sondern auch ihre Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung - was immer das sein mag -, dürfen Gesinnungsjustitiare und ideologische Kammerjäger sich die Hände reiben!

Weiterhin sind Versammlungsverbote an "historisch herausragenden" Orten vorgesehen. In Berlin betrifft das unter anderem das Holocaust- und das Zigeuner-, neuerdings: "Gipsy"-Denkmal, Bauten also, deren provokante Wirkung von ihren Befürwortern ausdrücklich gewollt ist. Was für eine obrigkeitsstaatliche Geßler-Geste: Erst wird ein zentraler öffentlicher Raum ideologisch besetzt und anschließend administrativ bestimmt, ob und wie man sich ihm nähern darf!

Demokratisch ist dieses Verfahren gewiß nicht, wohl aber theokratisch: Im Zentrum der Hauptstadt wird ein Unberührbares, eine "heilige Landschaft", eine "topographie legendaire" (Maurice Halbwachs) installiert, ausdrücklich als Bezugspunkt und Medium des kollektiven Gedächtnisses. Ob dieser von oben verordnete Eingriff in das nationale Selbstbild in der gewünschten Weise gelingt, ist allerdings fraglich. Zu offensichtlich sind die diversen Eigen- und Machtinteressen, die dahinterstehen. Vermutlich wird sich "ein autoritatives Gedächtnis" (Johannes Fried) etablieren, das "die Bedeutung der auf die eigene Gegenwart zuführenden Geschehensmomente überbetont" und sich irgendwann im Gestrüpp seiner Kanonisierungen, Verformungen und Dogmen verfängt.

Das lehren die Erfahrungen aus der DDR, wo die offiziellen Denkmäler von den Bürgern als Demonstration der Staatspartei, nicht aber als Ausdruck ihrer eigenen Vorstellungen und Erinnerungen empfunden wurden. Sie haben Furcht ausgelöst, keine Loyalität.

Haben die Bundestagsparteien nicht wichtigeres zu tun, als solche schädlichen Beschlüsse zu fassen? Im Prinzip ja, und genau hier liegt das Problem. Die Verwandlung des Staates in eine Beute der Parteien ist ein Gemeinplatz, der trotzdem richtig ist. Unter ihren Händen wird der Staat gerade auf Verschleiß gefahren. Der soziale Kitt hält nicht mehr. Eine Verarmung der Mittelschichten, also derjenigen, die die Gesellschaft stabil halten, ist zur realistischen Zukunftsaussicht geworden. Es ist auch nicht länger möglich, die ethnisch definierten Unterschichten, mag man sie nun "Ausländer", "Migranten", "Neubürger" oder sonstwie nennen, durch soziale Wohltaten ruhigzustellen. Es stehen Verteilungskämpfe ins Haus, die alles Dagewesene in den Schatten stellen. Übrigens ist die Integration der Zuwanderer ja auch deswegen so gründlich mißlungen, weil die deutsche Selbstverachtung keinen normalen Menschen zur Identifikation einlädt.

Die politische Klasse möchte verhindern, daß ihr Versagen erörtert und sie selber delegitimiert wird. Dazu dehnt sie ihren Beutezug vom Staat auf die Nation und die Nationalgeschichte aus, um dann, im Namen einer zurechtgestutzten Historie, eine Erziehungsdiktatur zu begründen, in der die offene Diskussion der Probleme, der Ursachen und Verantwortlichkeiten, von Rechts wegen unterbunden wird.

Im Verlangen der Union, die Denkmäler in der Mitte Berlins zusammen mit dem Brandenburger Tor und dem Reichstag in einen einzigen großen Sperrbezirk zu verwandeln, wird die Verbindung von Ideologie- und Machtanspruch anschaulich. Die als Politiker versagt haben, wollen sich als Hohepriester im selbstgeschaffenen Tempelbezirk unangreifbar machen. Es soll hier positiv vermerkt werden, daß die FDP diese Anmaßung aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnt.

Offensichtlich haben die Reden zweier NPD-Abgeordneter im Sächsischen Landtag zum Dresden-Bombardement die politische Klasse mehr erschüttert, als das selbst die unmittelbaren, hysterischen Reaktionen erahnen ließen. In den elektronischen Medien und den Zeitungen war zwar die Rede davon, daß die Entgegnung des SPD-Abgeordneten Cornelius Weiss, der im Namen aller etablierten Parteien sprach, eine souveräne, deutliche und klare Widerlegung enthalten hätte, doch diese Darstellung spekulierte auf die Unkenntnis des Publikums. Die Leser dieser Zeitung - und leider fast nur sie - konnten sich davon überzeugen, daß Weiss, immerhin ein Professor für Chemie, seinen Vorrednern sachlich in gar keiner Weise gewachsen war. Der Durchschnitt der deutschen Politiker dürfte sich in ihm wiedererkannt haben.

Ein anderes Argument, mit dem die Gesetzesänderungen begründet werden, sind die Erwartungen des Auslands. Man könnte endlos darüber streiten, ob mit solchen Beschwörungen nicht in Wahrheit ein Popanz aufgebaut oder erst geweckt wird und ob man das eigene Handeln und Denken ständig vom Stirnrunzeln anderer abhängig machen darf. Aber das wären Scheingefechte.

Wenn schon, dann liegt der Kern der Sache anderswo. Der frühere Bundeswehrgeneral Gerd Schultze-Rhonhof schreibt in seinem Buch "Der Krieg, der viele Väter hatte", daß die Geschichtsforschung in Deutschland nach dem Krieg unter gesetzlichen Auflagen tätig war, die ihr klare Grenzen setzten. Sie ergeben sich aus dem Überleitungsvertrag von 1954, der Teil des "Deutschlandvertrags" ist. In Artikel 7 (1) ist festgelegt, daß deutsche Gerichte und Behörden die Urteile und Entscheidungen aus den Nürnberger Prozessen "in jeder Hinsicht als rechtskräftig und rechtswirksam" zu behandeln haben.

Zu den Entscheidungen gehört bekanntlich auch die Feststellung der historischen Abläufe bis 1945. Zu den Behörden, die auf diese Feststellungen verpflichtet sind, gehören die Kultusminister der Länder, die die Aufsicht über Universitäten und Schulen haben. Schultze-Rhonhof: "Die forschenden Beamten sind per Diensteid an diesen Artikel 7 des Deutschlandvertrags gebunden und damit an eine Lesart von 'Geschichte', die in Nürnberg verbindlich festgeschrieben worden ist."

Diese De-facto-Gesetzeslage wurde 1990 im "Zwei-plus-Vier-Vertrag", und zwar in der "Vereinbarung vom 27./ 28. September 1990 zum Deutschlandvertrag und zum Überleitungsvertrag", fortgeschrieben. Wenn Kanzler Schröder am 9. Mai zur russischen Siegesfeier nach Moskau fährt, wird er sie damit ausdrücklich bestätigen. Die Einschränkung staatsbürgerlicher Souveränität im Innern entspricht dem Mangel an staatlicher Souveränität nach außen.


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