© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 12/05 18. März 2005

LOCKERUNGSÜBUNGEN
Rechtslücke
Karl Heinzen

Die Kultusministerkonferenz hat angesichts des grassierenden Rechtsextremismus unter Jugendlichen die besondere Verantwortung der Schulen für die Erinnerung an den Holocaust herausgestellt. In der Tat droht diese in der durch Stundenausfälle, knappe Mittel und zunehmenden Leistungsdruck gekennzeichneten Hektik des Bildungsalltags nur zu oft in den Hintergrund zu treten. Das Augenmerk der Öffentlichkeit richtet sich aus falsch verstandenem Ehrgeiz zudem lieber darauf, daß Deutschlands Schulen im internationalen Pisa-Vergleich Boden wettmachen.

Dabei wird außer Betracht gelassen, daß exzellent ausgebildete Jugendliche unserem Land und der Menschheit insgesamt nichts nützen, wenn sie unsensibel gegenüber den Greueln des alten wie des neuen Nationalsozialismus sind oder diesem gar latent zuneigen. Mit Bildung, Erziehung oder der institutionalisierten Pflege von Erinnerungskultur ist es gleichwohl nicht getan. Jugendliche können pädagogische Angebote schließlich auch ablehnen. Ihre etwaigen Nazi-Attitüden lassen sich letztlich nur durch die glaubwürdige Drohung austreiben, Widerspenstige notfalls mit Strafverfolgung zu überziehen.

Auch wenn das geltende Gesinnungsstrafrecht bereits einen deutlichen Qualitätssprung gegenüber den einstigen Zeiten des Meinungswildwuches darstellt, so erweist es sich dennoch als unzureichend, um den vielfältigen Gefährdungen unseres Gemeinwesens durch Fanatiker entgegenzutreten, die dem Dritten Reich irgendeinen guten Aspekt abgewinnen wollen. Diese Rechtslücken sollen nun im Einvernehmen von Regierung und Opposition durch den Gesetzgeber geschlossen werden. In Zukunft soll nun nicht mehr allein das "Leugnen" oder "Verharmlosen", sondern auch das "Billigen", "Verherrlichen" und "Rechtfertigen" der einschlägigen nationalsozialistischen Verbrechen unter Strafe gestellt sein. Als ausreichend für eine Verurteilung wird es dann bereits gelten, wenn jemand das NS-Regime "in einen positiven Bewertungszusammenhang" stellt. Diese Bestimmungen disziplinieren nicht bloß notorische Nazis, sondern auch jene, die ihnen unwissentlich Vorschub leisten. Auch verharmlosende Äußerungen eines Außenministers, der eine militärische Intervention wie jene im Kosovo mit Auschwitz legitimieren würde, dürften fortan so nicht mehr möglich sein. Und doch kann auch das neue Recht nicht ganz zufriedenstellen: Wer zu dem Unrecht schweigt oder nicht die angemessenen Worte des Abscheus findet, geht weiterhin straffrei aus.


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