© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/05 25. März 2005

In Rußland unschuldig
Enteignungen: Bundesregierung will trotzdem hart bleiben
Klaus Peter Krause

Die Bundesregierung hat sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu einem Eingeständnis gezwungen gesehen. Erstmals seit fünfzehn Jahren hat sie eingeräumt: Es gibt nach deutschem Recht kein unbeschränktes Verbot, Vermögenswerte zurückzugeben, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (1945 bis 1949) entzogen worden sind.

Wenn nämlich den Eigentümern dieses Vermögen im Zusammenhang mit besonders massiven Eingriffen in Frei-heitsrechte entzogen worden sei, hätten sie Rechtsansprüche auf Rehabilitierung und auf Rückgabe des Eigentums. Dies geht aus der Stellungnahme der Bundesregierung hervor, zu der sie der Gerichtshof vor über sieben Monaten aufgefordert und die sie ihm (nach zweimaliger Bitte um Fristverlängerung) erst am 21. Februar abgeliefert hat. Das heißt im Klartext: In diesen Fällen muß zurückgegeben werden.

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Einzelbeschwerde vor dem Gerichtshof, in der es um eine in Deutschland verweigerte Rehabilitierung geht und die auch das Bundesverfassungsgericht abgewiesen hat. Es ist der Fall Bars, vertreten vom Berliner Anwalt Stefan von Raumer. Dieser Anwalt hat auch schon vor deutschen Gerichten Rückgabeerfolge erzielt, aber nur in besonders ausgesuchten Einzelfällen. Mit diesen gerichtlichen Erfolgen hat er die umfassende Rückgabeverweigerung schrittweise aufgebrochen und die politische und behördliche Behauptung von einem unbeschränkten Rückgabeverbot als unzutreffend durchgesetzt.

Dies hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme nun anerkennen müssen. Damit gibt sie zugleich ihre bisherige Rechtsauffassung auf, die sie in drei Pilot-Beschwerdeverfahren vor dem EGMR in ihrem Schriftsatz vom 31. Mai 2004 noch ausdrücklich vertreten hatte. In diesen drei Verfahren klagen Opfer politischer Verfolgung während der sowjetischen Besatzungszeit gegen das deutsche Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG), weil es gegen die Europäische Men-schenrechtskonvention verstoße. Diese Verfahren waren am 22. September 2004 mündlich verhandelt worden.

Was die Bundesregierung jetzt im Bars-Verfahren eingeräumt hat, läßt auch diese drei Pilotverfahren nicht unberührt. Der Gerichtshof hat seinen Urteilsspruch in diesen drei Verfahren für den 30. März angekündigt. Unter Rechtsexperten wird die veränderte Verhandlungsposition der Bundesregierung als ein erster Teilerfolg der beschwerdeführenden Opfer schon vor einem Urteilsspruch gewertet.

Im Bars-Verfahren hat eine mündliche Verhandlung noch nicht stattgefunden. Hier vertritt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme die Auffassung, der Landwirt Willy Bars habe seinen 79-Hektar-Hof nur durch bloßen Zugriff auf dieses Vermögen verloren, dieser Zugriff habe mit massiven Eingriffen in Freiheits- und Persönlichkeitsrechte in keinem Zusammenhang gestanden. Diese neue Einlassung steht aber im Widerspruch zur Tatsache, daß Willy Bars 1945 auch verhaftet, in einem NKWD-Lager zu Tode gebracht und seine Familie zwangsumgesiedelt wurde. Rußland hat Willy Bars schon 1995 als unschuldig verfolgt rehabilitiert.


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