© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 20/05 13. Mai 2005

Noch immer ausgegrenzt und verfolgt
Enteignungen: Wulff sieht den Aufbau Ost durch Mißachtung der Enteigneten zusätzlich erschwert / Verwehrte Rehabilitierung
Klaus Peter Krause

Über dieses Unrecht muß in diesem Land anders gesprochen werden." Solche Worte taten dem Auditorium hörbar wohl: Beifall. Er galt Niedersachsens Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU). Seine Forderung bezog sich auf eine grob menschenrechts- und rechtsstaatswidrige politische Verfolgung in den Jahren 1945 bis 1949 in der sowjetisch besetzten Zone (SBZ). Damals hatten dort die Kommunisten das Bürgertum als "Klassenfeind" vernichtet - durch Vertreiben, Einkerkern, Deportieren, Umbringen und Entziehen ("Enteignen") sämtlichen Vermögens, verschleiernd und täuschend als Industrie- und Bodenreform ausgegeben. Auch ihrer war zum 8. Mai zu gedenken.

Mit dem Aufgehen der DDR 1990 in die freiheitlich-demokratische Bundesrepublik hätten die Opfer dieser Menschrechtsverletzungen ein Stück Wiedergutmachung erlangen können und müssen. Diese Wiedergutmachung wird ihnen bis heute verwehrt - nicht von den gesetzlichen Regelungen, aber von der politischen Mehrheit und der Rechtsprechung, die sich an ihr offenkundig ausrichtet. Daher fühlen sie sich zu Recht auch jetzt noch ausgegrenzt und verfolgt. Daher wäre den Opfern nun - nach der Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - (JF 15/05) auf politischem Weg zum rechtsstaatswürdigen Recht zu verhelfen.

Diese Ansicht hat auch Christian Wulff am 7. Mai in Hannover vertreten und mit seinem eingangs zitierten Satz bekräftigt. Er sagte auch: "Wir haben 1990 den Fehler gemacht, die rückkehrwilligen Eigentümer-Familien an der Rückkehr in ihre alte Heimat zu hindern." Damit habe man deren mögliche wichtige Mithilfe mißachtet und den wirtschaftlichen Wiederaufbau des von der DDR ruinierten Landes zusätzlich erschwert. Neid und Mißgunst stünden der Notwendigkeit von Privateigentum und der Verpflichtung, es rechtlich zu sichern, nach wie vor entgegen. "Dieser Kampf ist noch nicht ausgestanden."

Wulff ist einer der wenigen CDU-Politiker, die sich offen und deutlich für die Rehabilitierung dieser SBZ-Opfer und die Eigentumsrückgabe an sie aussprechen - nicht erst jetzt, sondern schon seit Jahren. Das Publikum, vor dem er sprach, waren die noch Überlebenden sowie die Nachkommen dieser schwer verfolgten Bürgerschicht. Durchweg alle sind Mitglieder einer Vereinigung der Opfer, die sich etwas irreführend "Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen" (AfA) nennt und nach eigenen Angaben rund 12. 000 Opfer vertritt.

Für Wulff war und ist Deutschland völlig frei, jenen Teil des Unrechts, der in der Vermögenswegnahme bestand, durch Rückgabe dessen auszugleichen, was in Staatshand befindlich und daher verfügbar ist. Aber die bestehenden Mehrheitsverhältnisse ließen dieses bisher nicht zu, sagte er. "Was geschehen ist durch diese Mehrheitsansicht, ist für mich eine sehr ernüchternde Erfahrung."

Schmidt-Jortzig beklagt schwindende Moral

In der Sache nicht anders äußerte sich Edzard Schmidt-Jortzig, Rechtsprofessor, FDP-Politiker und von 1996 bis 1998 Bundesjustizminister: "Es ist nach wie möglich, die Beutestücke zurückzugeben, kein Rechtsgrund hindert daran. Nur ist dafür keine Mehrheit vorhanden." Es sei politisch nicht gewollt. Einen Grund für diesen Unwillen sieht Schmidt-Jortzig in dem "Problem, daß die Moral aus dem politischen Leben mehr und mehr schwindet", so auch bei der Rückgabeverweigerung gegenüber den Opfern.

Auch das Straßburger-Urteil ist für Schmidt-Jortzig "moralisch ein Desaster". Zwar habe der Gerichtshof in der Sache gar nichts entschieden, aber die Beschwerde der Opfer als unzulässig abgewiesen. Bei den noch anhängigen Verfahren warnt er ebenfalls vor zuviel Hoffnung. Ebenso davor, nun vor die UN-Menschenrechtskommission zu ziehen oder in den Vereinigten Staaten zu klagen. Beides sei theoretisch zwar möglich, aber im ersten Fall aussichtslos und im zweiten teuer und zu riskant.

Mit besonders starkem Beifall wurde Karl Feldmeyer bedacht, bis Ende 2004 Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in der Bundeshauptstadt. Er erinnerte an die Behauptung Helmut Kohls von der sowjetischen Bedingung, abgegeben wider dessen besseres Wissen am 30. Januar 1991 vor dem Bundestag und später als falsch widerlegt. Er erinnerte an die daher vorsätzliche Täuschung des Parlaments, sowie auch daran, daß sich das Bundesverfassungsgericht nicht genötigt sah, sein Urteil vom April 1991 zu revidieren, und daß der Bundestag uninteressiert daran war, sich mit dem dringenden Verdacht überhaupt zu befassen, betrogen und an einer Verletzung von Grundgesetz und Eigentumsgarantie beteiligt worden zu sein.

Auch Öffentlichkeit und Medien hätten offenkundig kein Interesse daran, die Vorgänge aufzuarbeiten. Es gebe eine Einheitsfront gegen "die Junker". Sie (und mit ihnen alle anderen SBZ-Opfer, die bei weitem die Mehrheit sind) würden faktisch von dem Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Recht ausgenommen.

Diese Ausgrenzung stellt sich für Feldmeyer als ein Rückfall dar - nicht nur, weil die gleiche Bevölkerungsgruppe schon von den Kommunisten wie rechtlos ausgegrenzt und gleichsam als vogelfrei behandelt worden sind, sondern Feldmeyer geht zurück in die Zeit der Nationalsozialisten: "Mir fällt als Beleg hierfür das Reichsbürgergesetz vom September 1935 ein, das mit der heimtückischen Unterscheidung zwischen Reichsbürgern und Staatsangehörigen des Deutschen Reiches die rechtliche Diskriminierung der Juden vollzog. Von Mord und Totschlag war in diesem Gesetz natürlich nicht die Rede, sondern 'nur' von der Aberkennung der Befähigung, Beamter, Arzt, Rechtsanwalt, Unternehmer zu sein. So groß die Unterschiede zwischen beiden Sachverhalten, zwischen 1935 und 1991 ansonsten auch sind - eines bleibt festzuhalten: In beiden Fällen geht es um die Ausgrenzung einer Gruppe aus der Rechtsgemeinschaft."

Feldmeyer weiter: So ungeheuerlich es sei, daß die Eigentümer ihres Eigentums beraubt blieben, diesmal durch die Entscheidung eines Staates, der ein Rechtsstaat zu sein beanspruche, so sei es dennoch nachgeordnet, wenn man bedenke, daß es hier um viel mehr gehe, nämlich um den Rechtsstaat selbst. Dieses Problem sei "Politikern zu verdanken, die sich nicht zum Rechtsgehorsam verpflichtet fühlen, sondern sich, bei dem, was sie getan haben, über dem Recht fühlen".

Die Veranstaltung schloß mit einer Resolution: Die Tatsache, daß sich der Gerichtshof in Straßburg einer Entscheidung in der Sache entzogen habe, entbinde die politischen Parteien und die Bundesregierung nicht von ihrer Aufgabe, das den SBZ-Opfern für die Wiedervereinigung bisher aufgezwungene Sonderopfer auszugleichen und den nachhaltig gestörten Rechtsfrieden wiederherzustellen.


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