© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/05 27. Mai 2005

ARD- und ZDF-Gehälter bleiben geheim
Unternehmen: Offenlegung der Managergehälter bleibt für öffentliche Unternehmen freiwillig / Transparenz mit zweierlei Maß
Michael Brückner

Die Veröffentlichung der Managerbezüge mag ein Stück Hygiene in der Wirtschaft sein. Sie funktioniert aber nur, wenn es keine Reservate für öffentliche Unternehmen gibt. Und selbst dann dürfen keine Selbstheilungskräfte für verlorengegangenes Vertrauen erwartet werden. Denn Transparenz allein ist kein Ersatz-Vertrauen.

Zu den Top-Verdienern der Nation zählt ein deutscher Bundeskanzler offenkundig nicht: Mit einem Jahresgehalt von etwas mehr als 213.000 Euro bleibt Gerhard Schröder zum Beispiel unter dem Salär von Frank-Jürgen Weise, dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), der mit schätzungsweise 250.000 Euro entlohnt wird. Als die Nürnberger BA noch Bundesanstalt für Arbeit hieß, gab es weniger Arbeitslose - und deren "Präsident" Bernhard Jagoda mußte sich noch mit etwa der Hälfte zufriedengeben.

Noch lukrativer ist ein Spitzenposten in der staatlichen KfW-Bankengruppe. Deren Vorstandsmitglieder erhielten im vergangenen Jahr Bezüge in Höhe von jeweils etwa 400.000 Euro. Das wiederum übertrifft das Einkommen der meisten deutschen Geschäftsführer. Unternehmenschefs mit 500 bis 1.000 Mitarbeitern verdienen im Schnitt jährlich 285.000 Euro, wie die aktuelle Vergütungsstudie der Beratungsgesellschaft Kienbaum ausweist. Damit liegen die deutschen Manager zwar auf Platz zwei innerhalb der Europäischen Union und werden nur von ihren österreichischen Kollegen übertroffen, doch im Vergleich mit den gut dotierten Spitzenpositionen in staatlichen oder teilstaatlichen Unternehmen relativiert sich die Höhe der Bezüge wieder, wie das Beispiel KfW beweist.

Wobei derlei Vergleiche in vielen Fällen gar nicht möglich sind, weil die in der vergangenen Woche von der Bundesregierung beschlossene Veröffentlichungspflicht für Managergehälter zwar die knapp tausend privatwirtschaftlichen Aktiengesellschaften betrifft, nicht aber die Staatsbetriebe und die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten. Die dort gezahlten üppigen Bezüge blieben schon bisher tabu und werden von der rot-grünen Transparenz-Offensive nicht erfaßt. Über das Einkommen von Bahnchef Hartmut Mehdorn zum Beispiel gibt es nur Spekulationen. Und in vielen kommunalen Betrieben, wo häufig ausgemusterte Parteisoldaten gut dotierte Führungspositionen übernehmen, geht es ebenfalls alles andere als transparent zu. Geheim sind bislang auch die Saläre von Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: Während die deutschen Zwangsgebührenzahler alles offenlegen müssen, zeigen sich ARD und ZDF zugeknöpft. Seriöse Schätzungen gehen aber von mehr als dem doppelten Kanzlergehalt aus - üppige Altersvorsorge natürlich inklusive. Eine solche Veröffentlichung würde die nächste Rundfunkgebührenerhöhung natürlich noch mehr erschweren.

"Offenheit steigert Vertrauen", sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und vertraut darauf, daß künftig auch die Manager staatlicher Betriebe ihre Gehälter offenlegen. Anders als in der Privatwirtschaft, wo ein Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht künftig mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro geahndet werden soll, setzt die Regierungskoalition bei staatlichen oder staatsnahen Betrieben allerdings auf Freiwilligkeit.

Gebührenzahler haben keinen Einfluß auf das Gehaltsgefüge

Kein Zweifel, die bundeseigenen und mehrheitlich im Bundesbesitz befindlichen Unternehmen sind in Sachen Transparenz nicht eben mit leuchtendem Beispiel vorangegangen. Und das ist einigermaßen erstaunlich. Immerhin möchte die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Offenlegungspflicht der Managerbezüge ausdrücklich die Position der Aktionäre stärken. Sie sollen entscheiden, ob das betreffende Vorstandsmitglied tatsächlich verdient, was künftig in den Geschäftsberichten an individuellen Bezügen ausgewiesen werden muß. Warum aber soll der Steuer- und Abgabenzahler nicht wissen, welche Jahresbezüge beispielsweise dem Geschäftsführer der kommunalen Abfallentsorgung zufließen? Und weshalb soll der Gebührenzahler darüber im unklaren bleiben, in welcher Höhe die Spitzenkräfte in den öffentlich-rechtlichen Medien honoriert werden? Dort, wo die Mittel für die Bezüge der Spitzenkräfte zwangsweise eingetrieben werden (Steuern, Gebühren, Abgaben), müßte Transparenz eigentlich schon immer selbstverständlich sein. Ein Aktionär kann sich jederzeit von seinen Papieren trennen, wenn er mit den Leistungen des Führungspersonals des Unternehmens unzufrieden ist. Der Steuer- und Gebührenzahler hat diese Option nicht. Er muß mit seinen Beiträgen sogar den unfähigsten Manager in Staatsbetrieben bis zu dessen Ruhestand alimentieren.

Doch nicht nur diese unterschied-
liche Behandlung von Privat- und Staatswirtschaft stimmt nachdenklich. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob das von einer großen gesellschaftlichen Mehrheit begrüßte Gesetz zur Offenlegung der Managerbezüge tatsächlich seinen Zweck erfüllt und die Position des Aktionärs stärkt. Richtig ist: In den USA und Großbritannien, also in Staaten mit einer stark ausgeprägten Aktienkultur, gehört die Veröffentlichung von Managergehältern längst zu den Selbstverständlichkeiten. Einfluß auf das Einkommensniveau der Vorstände hatte diese Regelung freilich nicht. Immerhin verdiente der Chef des US-Investmenthauses Merrill Lynch im Geschäftsjahr 2003 etwa doppelt so viel wie Josef Ackermann, der hierzulande viel gescholtene Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, wie das Hamburger Welt-Wirtschafts-Archiv (HWWA) in einem unlängst veröffentlichten Beitrag süffisant anmerkte.

BASF und Porsche verweigern die Offenlegung der Bezüge

Niemand in den USA und Großbritannien sieht in der Pflicht zur Veröffentlichung der Managergehälter eine populistische Befriedigung von Neidkomplexen. In der Tat spricht einiges dafür, daß dem Aktionär als Eigentümer des Unternehmens bekannt sein sollte, was die einzelnen Vorstandsmitglieder verdienen. Er muß beurteilen können, ob die obersten Chefs eines Unternehmens, in das er eine mehr oder minder größere Summe investiert hat, ihr Geld wirklich wert sind. Daran gab es in den vergangenen Jahren selbst bei namhaften Unternehmen aus dem Deutschen Aktienindex (DAX) berechtigte Zweifel.

Stellt aber die Höhe der Vorstandsbezüge wirklich ein relevantes Kriterium für den Aktionär dar? "Der Vorstand ist ein Kollegialorgan. Eine individuelle Leistungsbeurteilung ist dem Aktionär deshalb nicht ohne weiteres möglich", gab schon vor einigen Wochen Lufthansa-Finanzvorstand Karl-Ludwig Kley zu bedenken. Und überhaupt dürften die geneigten Aktionäre erst dann die Bezüge der Vorstände genauer unter die Lupe nehmen, wenn die Performance des Unternehmens zu wünschen übrig läßt. Denn den internationalen Investoren ist ein womöglich überbezahlter Manager, der aber Werte schafft und das Unternehmen erfolgreich führt, allemal lieber als ein "politisch korrekt" bezahlter Vorstand, der dauerhaft Werte vernichtet. Zwei der erfolgreichsten deutschen Aktiengesellschaften - BASF und Porsche - weigern sich hartnäckig, ihre Vorstandsgehälter individuell zu veröffentlichen. Die Attraktivität der betreffenden Aktien hat darunter bisher nicht gelitten - im Gegenteil. Allerdings wird auch niemand gezwungen, einen Porsche zu fahren - Gebührenzahler ist hingegen (fast) jeder.


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