© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 23/05 03. Juni 2005

Meldungen

Kein Lehrauftrag für Bernd Rabehl

Berlin. Das Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin plant nach einem Bericht der tageszeitung, dem Hochschullehrer Bernd Rabehl für das nächste Semester keinen Lehrauftrag mehr zu erteilen. "Es ist unwahrscheinlich, daß wir seine Lehrangebote für das Wintersemester annehmen", sagte Institutsleiter Bodo Zeuner der Zeitung. Das Institut sei nicht verpflichtet, Lehraufträge zu erteilen. Zeuner wirft Rabehl ein Interview in der März-Ausgabe der NPD-Zeitung Deutsche Stimme vor. Derzeit läßt die Freie Universität prüfen, ob Rabehl aus diesem Grund die Lehrerlaubnis für die Universität entzogen werden kann (JF 21/05).

 

Mölders: Regierung antwortet FDP-Fraktion

Berlin. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (JF 17/05) zur Tilgung des Namens Mölders aus der Bundeswehr die Entscheidung von Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) gerechtfertigt. Dem Jagdflieger Werner Mölders wird in der Antwort unter anderem seine Beteiligung an der Schlacht um den Ebro-Bogen während des Spanischen Bürgerkrieges vorgeworfen. Die Kämpfe würden "wegen der kaum unterscheidbaren Zuordnung von Kombattanten und Zivilbevölkerung sowie den Zehntausenden von Toten allgemein als 'Verdun des Spanischen Bürgerkrieges'" bezeichnet. Mölders sei sich der verheerenden Folgen des dabei erfolgten Einsatzes der Luftstreitkräfte durchaus bewußt gewesen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Zudem sei "eine kritische Distanz von Mölders zur politischen Führung des NS-Regimes mit dem vorhandenen Quellenmaterial nicht nachweisbar".

 

Burschenschaft erwirkt Gegendarstellung

Frankfurt am Main. Erstmals ist es einer Studentenverbindung durch einen Gerichtsbeschluß gelungen, eine Zeitung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu verpflichten. Das Landgericht Frankfurt am Main hat jetzt mit einer einstweiligen Verfügung die Frankfurter Rundschau dazu verpflichtet, eine Gegendarstellung der Münchner Burschenschaft Danubia abzudrucken, in der sich die Verbindung gegen die Behauptung zur Wehr setzt, sie habe wissentlich Straftätern Unterschlupf gewährt. Bislang waren Studentenverbindungen regelmäßig vor Gericht gescheitert, da sie in der Regel nicht im Vereinsregister eingetragen sind. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes billigt die Rechtsprechung jetzt jedoch auch nicht eingetragenen Vereinen eine Parteifähigkeit vor Gericht zu. Zukünftig können sich daher auch andere Studentenverbindungen gegen unwahre Behauptungen in der Presse vor Gericht zur Wehr setzten, ohne daß alle Mitglieder der Korporation einzeln gegen die Berichte klagen müssen.


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