© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 23/05 03. Juni 2005

Meldungen

Ernst R. Huber in Wendezeiten

BERLIN. Den Namen "Huber" verbänden viele Historiker nicht mit einer Forscherpersönlichkeit, sondern mit einem wissenschaftlichen Großunternehmen, den fast 8.000 Seiten der "Deutschen Verfassungsgeschichte seit 1789". Zumindest diesem Befund, den der Wuppertaler Historiker Ewald Grothe in seine Antrittsvorlesung über Ernst Rudolf Hubers "Auseinandersetzung mit Geschichte und Gegenwart 1933 und 1945" einstreut (Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 3/2005), können all jene zustimmen, die bei dem Namen nicht ohnehin an den Berliner Bischof denken - einen Sohn des Verfassungshistorikers. Was Grothe, der als Habilitationsschrift eine Monographie zur deutschen Verfassungsgeschichtsschreibung von 1900 bis 1970 avisiert, sonst an Einsichten zur politisch-akademischen Vita Hubers zu bieten hat, ist jedoch leider dem Genius loci der mit einer SPD-Parteihochschule leicht zu verwechselnden Universität Wuppertal verpflichtet. Grothe zeigt sich entsetzt, daß Huber noch 1947 keine "grundsätzliche Abwendung vom Nationalsozialismus" erkennen ließ und er die Bonner Verhältnisse als "Okkupations-Diktatur" denunziert habe, wenn auch, leider "ausschließlich privat", Ansätze zu einem "Schuldeingeständnis" zu erkennen seien. Bei diesem Ansatz verwundert dann nicht, wenn Grothe auf Platitüden zurückgreift, um zu erklären, warum Hubers Verhalten 1932/33 für "Wissenschaftler in Wendezeiten" generalisierbar sei: Sei ihm das NS-Engagement doch gerade deshalb leichtgefallen, weil es "deutlich wahrnehmbare Affinitäten zwischen der rechtskonservativ-nationalistischen Gedankenwelt und der nationalsozialistischen Ideologie gab". Ebenso leicht habe er den Nationalsozialismus dann nach 1945 entsorgt und sei auf Distanz zur "demokratischen Grundordnung" gegangen.

 

Vor sechzig Jahren: Alliierte teilen sich Besatzungszonen

Die vier Siegermächte übernehmen am 5. Juni 1945 mit der "Berliner Erklärung" die "oberste Regierungsgewalt" in Deutschland, indem sie das Staatsgebiet innerhalb seiner Grenzen vom 31. Dezember 1937 in vier Besatzungszonen teilen. Die "in Anbetracht der Niederlage" formulierte Regelung teilt Groß-Berlin in vier Sektoren unter gemeinsamer Militärkomman-dantur, deren Arbeitsaufnahme für den 11. Juli 1945 geplant ist. Die "wiedergewonnenen Westgebiete Polens" und das nördliche Ostpreußen werden aus dem Reichsgebiet "ausgegliedert".


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