© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 24/05 10. Juni 2005

WIRTSCHAFT
Öffentlich-rechtliche Profitmaximierung
Bernd-Thomas Ramb

Gerade hatte die öffentlichrechtliche Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD) eine Verfassungsklage beschlossen, weil ihr die bevorstehende Gebührenerhöhung als zu gering erscheint, da veröffentlicht der Evangelische Pressedienst epd-Medien eine brisante Untersuchung. Der Produzent der ARD-Vorabendserie "Marienhof", die Bavaria Filmgesellschaft, mehrheitlich im Besitz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (WDR, SWR und MDR), kassiert seit vielen Jahren Schmiergelder für die Plazierung von Werbebotschaften in den "Marienhof"-Folgen.

Die Bavaria hat den Tatbestand gestanden. Die öffentlich-rechtliche ARD zeigt sich entsetzt, aber offensichtlich mehr, weil das rechtswidrige Geschäftsgebaren jetzt der Öffentlichkeit bekanntgemacht wurde. Die peinlich-penetrante Schleichwerbung mag zwar auf den typischen Konsumenten der "Marienhof"-Schmonzetten nur unterbewußt wirken (das ist ja auch schließlich der Sinn), dem nüchternen Betrachter - und diese Charakteristik sei einfach einmal den Programmverantwortlichen unterstellt - mußte die oft tolpatschig primitive Anpreisung jedoch sofort ins Auge springen. Eine Unterbindung der unzulässigen Produktpropaganda erfolgte jedoch nicht. Den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten geht es offensichtlich so schlecht, daß ihnen jedes - auch nichtöffentliche - Mittel der Geldbeschaffung recht ist.

Wer den immer seichteren Inhalt der Sendungen betrachtet, die ARD und ZDF als "Bildungs- und Informationsauftrag" verstehen, wird nochmals bestärkt: Die Zwangsgebühren gehören abgeschafft oder auf ein Minimum begrenzt. Soll die ARD doch ihre Einnahmen aus Schleichwerbung heraufsetzen.


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