© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 26/05 24. Juni 2005

Angst vor Otto Schily
Visa-Ausschuß: Rot-Grün befürchtet, daß eine Aussage des Innenministers den Wahlkampf verhageln könnte / Verfassungsgericht ordnet Fortführung an
Peter Freitag

Vergangenen Mittwoch verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den "Visa-Untersuchungsausschuß" des Bundestages zur Fortsetzung seiner Arbeit. Damit folgten die Karlsruher Richter einstimmig dem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, die das oberste Gericht angerufen hatten, nachdem sie der rot-grünen Mehrheit im Ausschuß unterlegen waren.

SPD und Grüne wollten die Zeugenbefragung nicht weiter fortführen, damit der Ausschuß einen Sachstandsbericht rechtzeitig vor der beabsichtigten Auflösung des Bundestages vorlegen könne. Diese Vorgehensweise erklärte das Bundesverfassungsgericht nun für unzulässig. Nach seiner Darstellung könne von einem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode erst ausgegangen werden, wenn Bundespräsident Horst Köhler als zuständiges Verfassungsorgan die Auflösung des Bundestages anordnet.

Sollte Bundeskanzler Gerhard Schröder wie geplant am 1. Juli die Vertrauensfrage stellen (und wie beabsichtigt "verlieren"), hätte Köhler bis zum 22. Juli Zeit zu überlegen, ob er den Bundestag auflöst oder nicht. Der durch den Beschluß des Verfassungsgerichts wieder in Kraft getretene "Terminierungsbeschluß" des Visa-Untersuchungsausschusses sieht für die nächste Anhörung eines prominenten Zeugen - Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) - für den 8. Juli vor, also innerhalb der präsidialen Bedenkzeit.

Damit hat die Opposition im bereits angebrochenen Vor-Wahlkampf möglicherweise einen nicht zu unterschätzenden Trumpf in der Hand. Denn eine Anhörung Schilys könnte weitere Zeugenbefragungen nach sich ziehen, und dies wollte die rot-grüne Koalition unter allen Umständen verhindern; der Verdacht der schwarz-gelben Ausschußminderheit, daß diese Verhinderungsstrategie auch der Grund für das geplante vorzeitige Ende der Beweisaufnahme im Ausschuß gewesen sei, ist nicht von der Hand zu weisen. Nach Meinung der Opposition ist ein Widerspruch Schilys zu Aussagen von Joseph Fischer (Grüne) möglich, so daß möglicherweise sogar der Außenminister erneut in den Zeugenstand treten müßte.

Hintergrund für diese Annahme ist die Tatsache, daß Schily zu den vehementen Kritikern des sogenannten "Volmer-Erlasses" innerhalb der Regierung gehörte. Es ist offensichtlich, daß über die geänderte Praxis bei der Visavergabe ein heftiger Konflikt zwischen den Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes einerseits und denen des Bundesinnenministeriums samt nachgeordneter Behörden wie Bundeskriminalamt oder Bundesgrenzschutz andererseits ausgebrochen war.

Die Opposition könnte Rückschläge ausgleichen

Der Versuch von CDU/CSU und FDP, dies in der Befragung Schilys zu erhärten und so einen Keil zwischen die Koalitionspartner zu schieben, erscheint zu verlockend, als daß er nicht im sich anbahnenden Wahlkampf unternommen würde. Vor allem könnten dadurch die Rückschläge ausgeglichen werden, die die bürgerlichen Fraktionen in der Befragung Fischers hinnehmen mußte. Der vor der Fernseh-Öffentlichkeit inszenierte Auftritt Fischers vor dem Untersuchungsausschuß hatte wenig dazu beitragen können, eine erhebliche Mitschuld des Auswärtigen Amtes an einem Anwachsen der Schleusungskriminalität nachzuweisen. Zwar belegen Dokumente und andere Aussagen, daß die durch den sogenannten "Volmer-Erlaß" (mit seiner entlarvenden Formulierung "im Zweifel für die Reisefreiheit") verfügte Lockerung der Einreisekriterien einen Ansturm auf die Konsularabteilungen deutscher Auslandsvertretungen ausgelöst und der Schleuser-Mafia insbesondere in der Ukraine ihr Handwerk erleichtert hatte; das Eingeständnis einer direkten Verantwortung dafür konnte Fischer jedoch geschickt umgehen.

Er machte aus den massenhaften Mißbräuchen Einzelfälle, die nach Bekanntwerden sofort abgestellt worden seien, schob die Verantwortung an untergebene Stellen oder pauschal auf "personelle Engpässe" ab, bestritt Konflikte innerhalb des Kabinetts, sprach von einer Fortsetzung der liberalen "Vergabepraxis" der Vorgängerregierung und antwortete zigfach mit dem Verweis auf Erinnerungslücken oder Kenntnismangel in Detailfragen, wenn es galt konkret zu werden.

Schily könnte diesem Entlastungsschlag Fischers mit seiner Aussage einen Strich durch die Rechnung machen. Er könnte die Aussagen seiner bisher vernommenen Untergebenen bestätigen, daß die von ihm in Kabinettssitzungen im Jahr 2000 geäußerten Bedenken hinsichtlich des drohenden Visamißbrauchs eingetreten sind, daß sein Ministerium noch 2004 auf Mißstände aufmerksam gemacht und vom Auswärtigen Amt verlangt habe, Abhilfe zu schaffen.

Eine besondere Brisanz erhält der Auftritt des Zeugen Schily mit Blick auf mögliche Neuwahlen: Da die SPD ausdrücklich ohne "Koalitionsaussage" in den Wahlkampf gehen wird, muß der sozialdemokratische Innenminister auch keine Rücksicht auf den grünen Noch-Partner mehr nehmen. Anstatt Geschlossenheit zu demonstrieren, ergäbe sich die Möglichkeit, das "rote" Prinzip law and order gegenüber dem "grünen" laissez-faire zu betonen und sich auf diese Weise wahltaktisch geschickt zu profilieren. Im übrigen ist Otto Schily persönlich sogar noch ungebundener. Es gilt als unwahrscheinlich, daß der 72jährige im Falle eines SPD-Wahlsieges noch einmal dem Bundeskabinett angehören wird.


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