© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 26/05 24. Juni 2005

Meldungen

Hohmann-Unterstützter appellieren an Merkel

Berlin. Der Sprecher der Initiative "Kritische Solidarität", Fritz Schenk, hat die CDU-Vorsitzenden Angela Merkel in einem Offenen Brief aufgefordert, den Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann in die CDU zurückzuholen. "Folgen Sie dem Sondervotum Ihres CDU-Bundesrichters Friedrich Wilhelm Siebeke. Stellen Sie fest, daß Martin Hohmann Mitglied der CDU ist", heißt es in dem Brief, der am Dienstag als Anzeige in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und zuvor in der Fuldaer Zeitung veröffentlicht worden ist. Die Initiative, die 10.000 Unterstützer zählt, fordert Merkel in dem Schreiben auf, Hohmann die erneute Kandidatur in dem Wahlkreis Fulda zu ermöglichen. Die hessische CDU plant bislang, am 27. Juni den Pressesprecher der Landespartei, Michael Brandt, als Kandidaten für den Wahlkreis zu nominieren. Hohmann werde notfalls als unabhängiger Kandidat antreten, heißt es in dem Brief, in dem vor Konsequenzen für die Union insgesamt gewarnt wird: "Wo sollen Konservative künftig ihre Heimat sehen, wenn Hohmann nicht rehabilitiert wird?"

 

Regierung setzt Waffenlieferungen aus

Berlin. Die Bundesregierung hat angesichts der für Herbst geplanten Neuwahl des Bundestages zwei Rüstungsexporte verschoben. Einem Bericht der Welt zufolge hat der geheim tagende Bundessicherheitsrat die Entscheidung über die Lieferung von 103 geschützten Transportfahrzeuge des Typs Dingo 2 an Israel sowie von Leopard-2-Kampfpanzern an die Türkei ausgesetzt. Politiker von CDU und FDP warnten im Verteidigungsausschuß davor, daß die Aufträge verlorengehen könnten, wenn die Bundesregierung nicht zügig eine Entscheidung treffe.

 

Urteil: Soldat darf Pferdeschwanz tragen

München. Das Truppendienstgericht Süd der Bundeswehr hat einem 18 Jahre alten Soldat das Recht zugestanden, im Dienst einen Zopf zu tragen. Der Mann hatte gegen den Befehl, seinen 25 Zentimeter langen Zopf abzuschneiden, Beschwerde eingelegt. Wegen Befehlsverweigerung war der Soldat zunächst arrestiert worden. Zusätzlich mußte er 150 Euro Geldbuße zahlen. Nachdem ihm bis zu drei Wochen Arrest angedroht worden waren, ließ er sich die Haare schneiden. Das Gericht sah in dem Befehl einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Nach Ansicht der Bundeswehr handelt es sich bei dem Gerichtsbeschluß um einen "Einzelfallentscheidung". Grundsätzlich gelte weiterhin der sogenannte "Haar- und Bart-Erlaß", der vorschreibt, daß die Haare von Soldaten am Kopf anliegen und Ohren und Augen nicht bedecken. Bei Soldatinnen dürfe der Sitz der Kopfbedeckung durch die Frisur nicht behindert werden.


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen