© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/05 08. Juli 2005

Angriffe auf die Freiheit
Skandal-Chronik: JF im Visier von Linksextremisten und Verfassungsschutz / Terror und Drangsalierung seit fast 15 Jahren

Frühjahr 1986: Dieter Stein und andere Schüler und Studenten in Freiburg im Breisgau gründen die JUNGE FREIHEIT als Zweimonatszeitschrift.

Seit 1992 machen linksradikale Organisation unter dem Motto "Stoppt Nazi-Zeitungen" gegen den Vertrieb der JUNGEN FREIHEIT mobil. Durch die bundesweiten Boykottdrohungen erleidet der Vertrieb der JF schwere Einbrüche.

1993 siedelt die JF nach Berlin bzw. von Oktober 1993 bis Oktober 1995 nach Potsdam über, um ab Januar 1994 als Wochenzeitung zu erscheinen.

21. Januar 1994: Die erste Ausgabe der JUNGEN FREIHEIT als Wochenzeitung erscheint.

29. Oktober 1994: Bei einer Demonstration von rund 1.000 Mitgliedern linksextremer Gruppen gegen die JF kommt es in Potsdam-Bornstedt zu schweren Ausschreitungen.

4. Dezember 1994: Auf die zur FAZ gehörende Weimarer "Union-Druckerei", in der die JF gedruckt wurde, verüben Linksterroristen einen Brandanschlag, bei dem es zu einem Sachschaden von 1,5 Millionen Mark kommt. Außerdem werden Anschläge auf einen Lieferwagen des Pressevertriebs Berlin und einen Kiosk verübt.

13. Dezember 1994: Einen von der JF initiierten Appell "Die Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden - Appell anläßlich des Anschlags auf die Druckerei der JUNGEN FREIHEIT" unterschreiben u.a. Daniel Cohn-Bendit, Peter Gauweiler, Richard Herzinger, Alfred Mechtersheimer, Ulrike Poppe, Thomas Schmid und Rolf Stolz. Obwohl der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wegen des "Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung" an sich zieht, werden die Täter nie ermittelt.

Dezember 1994: Die Weimarer Union-Druckerei kündigt wegen des Brandanschlags ihren Vertrag mit der JUNGEN FREIHEIT fristlos.

15. Januar 1995: In einem Beitrag für die FAZ schreibt Peter Gauweiler mit Blick auf den Brandanschlag: "Wenn der Satz richtig ist, daß, wer schweigt, zustimmt, dann haben die sonst so redseligen öffentlichen Instanzen des wiedervereinigten Deutschland, inklusive seiner Verleger- und Journalistenverbände, gegen diese Untat nichts einzuwenden gehabt."

18. Januar 1995: Bei einem Anschlag einer "Autonom-Antifaschistische Gruppe" geht das Auto von JF-Chefredakteur Dieter Stein in Flammen auf.

Mai 1995: Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erhebt im Verfassungsschutzbericht für 1994 erstmals den Vorwurf, es existierten "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen in der JF". Viele Zeitungen verdrehen diesen Vorwurf zu der Behauptung, die JF werde als "rechtsextremistisch" eingeordnet - juristisch ein himmelweiter Unterschied. Die JF bereitet juristische Schritte gegen NRW vor.

24. August 1995: In einem Interview mit der Wochenpost billigt die stellvertretende PDS-Vorsitzende Angela Marquardt den Brandanschlag auf die JF. Aufgrund einer folgenden Strafanzeige wegen Billigung einer Straftat nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Marquardt auf. Sie wird vor Gericht am 4. Februar 1997 freigesprochen.

Oktober 1995: Die JF zieht von Potsdam nach Berlin um. Der Potsdamer Vermieter hatte unter dem Druck der Anschläge und auch der Presseberichterstattung der JF gekündigt. Innerhalb kürzester Zeit wird der neue Vermieter in Berlin derart unter Druck gesetzt, daß der JF wieder gekündigt wird und sie erneut umziehen muß. Seit Oktober 1996 befindet sich der Verlag nunmehr in Berlin-Wilmersdorf.

9. August 1996: Die JUNGE FREIHEIT erhebt Klage gegen das Innenministerium des Landes NRW auf Unterlassung der Beobachtung der JF und Erwähnung im Verfassungsschutzbericht.

24. Oktober 1996: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt den Antrag der JUNGEN FREIHEIT auf einstweiligen Rechtsschutz gegen das Land NRW ab (Az. 1 L 3150/96).

14. Februar 1997: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage der JUNGEN FREIHEIT gegen das Land NRW ab (Az. 1 K 9318/96). Das Gericht läßt im Urteil jedoch eindeutig festhalten: "Der Beklagte macht ... geltend, die Klägerin zu keinem Zeitpunkt als rechtsextremistisch im Sinne eines endgültigen Werturteils bezeichnet zu haben."

17. April 1997: Die JUNGE FREIHEIT legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ein.

Juli 1999: In einer Broschüre "50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus in Nordrhein-Westfalen" legt der NRW-Innenminister offen, sich jahrelang bemüht zu haben, auch andere Landesämter zur Beobachtung der "Neuen Rechten" (auf gut deutsch: der JUNGEN FREIHEIT) zu bewegen, dabei aber erfolglos gewesen zu sein.

5. Januar 2001: Die Deutsche Postbank kündigt der JUNGEN FREIHEIT aus politischen Gründen ihr Hauptgeschäftskonto zum 8. April 2001. Die JF leitet juristische Schritte ein.

1. Februar 2001: In großformatigen Anzeigen erscheint in FAZ, Süddeutscher Zeitung, Berliner Morgenpost und Bonner Generalanzeiger ein "Appell für die Pressefreiheit - Gegen die von der Postbank ausgesprochene politisch motivierte Kündigung des Hauptgeschäftskontos der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT". Noch am selben Tag zieht die Postbank die Kontenkündigung zurück.

22. Mai 2001: Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet, den Antrag der JUNGEN FREIHEIT auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von 1997 nicht zuzulassen (Az. 5 A 2055/97).

23. Juni 2001: Die JUNGE FREIHEIT reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OVG Münster vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe ein.

März 2002: Der ehemalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl tritt als Prozeßbevollmächtigter in das Verfahren gegen den NRW-Verfassungsschutz ein und löst damit den Münchner Rechtsanwalt Manfred Brunner ab.

April 2003/2004/2005: In seinen Jahresberichten für 2002, 2003 und 2004 erneuert der NRW-Innenminister seine Vorwürfe gegen die JF.

24. Mai 2005: Das Bundesverfassungsgericht gibt der Beschwerde der JF gegen den NRW-Verfassungsschutz statt (Az. 1 BvR 1072/01).


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