© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/05 08. Juli 2005

Leserbriefe

Der JUNGEN FREIHEIT und der Pressefreiheit meinen herzlichen Glückwunsch zum Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht!

Ralf Kämmer, Per E-Post

 

Leider leben wir in einer Zeit, in der das Streben nach Freiheit, Ehrlichkeit und Redlichkeit immer mehr zur Zielscheibe von Menschen wird, welche ebendiese Grundfesten zu umgehen und auszuhebeln versuchen. Mit Begeisterung lese ich die JF und habe im Familienkreise zahlreiche Leser werben können, die es manchmal kaum fassen können, daß es in Deutschland doch noch eine unabhängige, freiheitliche Presse gibt.

Alexander Bejach, Per E-Post

 

Die Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft e.V. Hamburg gratuliert der JUNGEN FREIHEIT sehr herzlich zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005. Der Erfolg Ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Landes NRW ist eine Sternstunde für den Rechtsstaat und dessen Rechtsprechung. Unser aufrichtiger Dank entspricht der Solidarität, die wir Ihnen gegenüber stets gewahrt und auch weiterhin walten lassen werden. Für den Vorstand

Reinhard Uhle-Wettler, Per E-Post

 

Sie müssen sich wie von einem Alptraum befreit vorkommen.

Dr. Horst Weisel, Berlin

 

Mit Ihnen freue ich mich, daß Ihr langer und schwieriger Kampf zu einem guten Abschluß gekommen ist. Ich wünsche mir, daß Sie weiter erstarken und künftig noch selbstbewußter die verkrustete Medienlandschaft in Deutschland aufbrechen. Wolfgang K. Reich, Wedel

Mit großer Genugtuung habe ich von der positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelesen. Es ist ein großer Schritt zur Wiedergewinnung der Presse- und Meinungsfreiheit in unserem Land, daß die kompetenteste konservative Wochenzeitung nicht mehr leichthin offiziell diffamiert werden darf. Hoffen wir auf den Tag, an dem nicht nur den Verfassungsschutzämtern, sondern allen Bürgern der Unterschied bewußt wird zwischen konservativ, patriotisch, radikal und extrem.

Martin Hohmann, MdB, Neuhof

 

Sie haben einen fulminanten Sieg errungen, für den sich nun nach nahezu einer Dekade Blut, Schweiß und Tränen ausgezahlt haben. Das höchste deutsche Gericht hat für Sie, für Ihre Zeitung und für die Pressefreiheit entschieden. Einer der allerheiligsten Bürgen der Demokratie wurde gewahrt.

Ein guter Tag für die Nation, hat doch der Rechtsstaat als verbindliches Verfassungssubstrat seine unabhängige Geltung über alle politischen Grenzen hinweg bekräftigt. Den heutigen Freudentag kann Ihnen niemand nehmen, so kritikwürdig einzelne Artikel auch sein mögen - Vorpommern wird bei mir weiterhin Ostdeutschland bleiben und nicht Mitteldeutschland.

Christoph Steinhilb, Per E-Post

 

Neun Jahre Rechtsstreit: es war richtig, diesen langen Atem bewiesen zu haben. Dies soll Euch Mut machen für weitere Auseinandersetzungen. Laßt Euch nichts mehr gefallen, kämpft für Eure herausragende Zeitung und kämpft damit für uns alle! Viel Glück!

Andreas Becker, Per E-Post

 

Zu Ihrem durchschlagenden Erfolg in Karlsruhe darf ich Ihnen - auch im Namen meiner Mitstreiter und im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Freie Publizisten (Stimme der Mehrheit) - sehr herzlich gratulieren. Meine Gratulation gilt auch Alexander von Stahl, der die Damen und Herren des NRW-Verfassungsschutzes in die Schranken verwiesen hat.

Joachim Schäfer, Dortmund

 

Hat der linksblinde NRW-Verfassungsschutz etwa die SPD-Genossen Bahr, Glotz und Mahrenholz mit deren Interviews als V-Leute bei der JF eingeschleust? Wenn nein, warum eliminiert die SPD diese nicht wegen parteischädigenden Verhaltens aus der Partei?

Dr. Werner Esser, Köln

 

Tooor...! Tooor...! Tooor...! für die Pressefreiheit in diesem unseren Lande! Erneut hat das BVG definiert, daß weder Parteien-Anmaßung noch Veraltungsbonzokratie mit Willkürakten den Freiheitsrahmen unseres Grundgesetzes einschränken dürfen und können! Magna cum laetitia gratuliere und danke ich allen, die unverzagt den mühevollen, steinigen Weg bis zum Obsiegen gegangen sind.

Robert J. Hendricks, Pulheim

 

Das macht einem doch wieder etwas Mut, an ein wenig Vernunft und Pressefreiheit zu glauben. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie ich mich gefreut habe.

Dr. Rainer Kretzinger, Per E-Post

 

Rauchschwaden ziehen aus dem Toaster durch die Wohnung und schrecken die übrigen Familienmitglieder auf, bevor die Feuerwehr kommt. Ursache: Mutter ist in die Titelseite der eben eingetroffenen JUNGEN FREIHEIT vertieft und hat alles um sich herum vergessen, Sieg für die Pressefreiheit! Voller Genugtuung freuen wir uns mit Ihnen.

Jürgen Pucks, Marl

 

Es war Liebe auf den ersten Blick, als wir beide, die JF und ich, uns vor Monaten erstmals begegneten. Ich gestehe, daß ich lange zögerte, mich zu einer unter dem Verdacht des "Rechtsextremismus" (was die NRW-Verfassungsschützer auch immer darunter verstanden haben mögen) stehenden Zeitung zu bekennen.

Als Abonnent dieser besten Zeitung in der deutschen Presselandschaft wünsche ich mir, daß all die Leser, die sich bisher noch nicht getraut hatten, fortan via Abo der JF diese Reverenz einer festen Bindung zu erweisen. Ich freue mich auch, daß potentielle Inserenten, die sich bisher noch scheuten, die JF mit einem steigend stattlichen Anzeigenteil versehen werden. Für die JF sehe ich bereits in nächster Zukunft eine glänzende Entwicklung voraus.

 Wolfgang Kugler, Birsfelden/Schweiz

 

Zur Freiheit der Presse hat Christoph Martin Wieland (1733-1813) Gültiges ausgeführt: "Freiheit der Presse ist Angelegenheit und Interesse des ganzen Menschen-Geschlechtes. Dieser Freiheit hauptsächlich haben wir den gegenwärtigen Grad von Erleuchtung, Kultur und Verfeinerung, dessen unser Europa sich rühmen kann, zu verdanken. Man raube uns diese Freiheit, so wird das Licht, dessen wir uns jetzt erfreuen, bald wieder verschwinden; Unwissenheit wird bald wieder in Dummheit ausarten, und Dummheit wird uns wieder dem Aberglauben und dem tyrannischen Despotismus preisgeben; die Völker werden in die scheußlichste Barbarei der finsteren Jahrhunderte zurücksinken; wer sich dann erkühnen wird, Wahrheiten zu sagen, an deren Verheimlichung den Unterdrückern der Menschheit gelegen ist, wird ein Ketzer und Aufrührer heißen, und als ein Verbrecher bestraft werden."

Diesem Dichter und Denker stehen heute zu viele hauptamtliche und selbsternannte Richter, aber auch "politisch korrekte" Stänkerer gegenüber. Die JUNGE FREIHEIT gehört zu den wenigen Stimmen, die diesem lügenhaften und für uns alle schädlichen Treiben sachlichen, argumentativen Widerstand leisten.

Dr. Werner Auer, Wiesenbach

 

Ich freue mich für die JF und für Deutschland, das mit diesem Urteil den in einer Demokratie verankerten Grundrechten wieder ein Stückchen näher gekommen ist. Ein guter Schritt in die richtige Richtung. Stefanie Zumbühl, Per E-post

Gratulation! Allerdings: So toll ist der Erfolg leider auch wieder nicht. Der Beschluß gibt doch der Ideologiekontrollbehörde in NRW (wann wird deren Personal eigentlich abgewickelt? wozu gibt es Regierungswechsel?) immer wieder die Möglichkeit, den politischen Pluralismus verfassungsfeindlich zu beeinträchtigen. Also: Jedes Jahr ein neuer JF-Prozeß? Ein Sieg kann nur in einem Urteil bestehen, das lautet: VS-Berichte sind verfassungswidrig, soweit sie die politischen und weltanschaulichen Ideen amtlich bewerten, weil dies mit der weltanschaulichen Neutralität einer rechtsstaatlichen Demokratie, insbesondere mit den Artikeln 3 Abs. 3 und 5 GG nicht vereinbar ist.

Alles, was hinter einem solchen Urteil zurückbleibt, ist Demokratie-Sonderweg. Diesen gilt es zu überwinden. Weiteres in meinem entsprechenden Buch. Der Beschluß mag ein Schritt zu einer westlichen Demokratie in der BRD sein (ich bin leider nicht wirklich davon überzeugt), aber es bleibt hierzu noch einiges zu tun, was Energie erfordert, die einem, nebenbei gesagt, bei der Lösung dringender Probleme abgeht.

Josef Schüßlburner, Bonn

 

Ich arbeite im Garten, auf einmal öffnet sich die Terassentür und meine Frau ruft begeistert "Hurra!" - "Was ist los?" - "Eben habe ich in WDR 3 gehört, das Bundesverfassungsgericht hat der JUNGEN FREIHEIT recht gegeben ...". Zu jeder nächsten anlaufenden Stunde schalten wir die Nachrichten bei verschiedenen Stationen ein, hören doch nichts über die JF und fangen sogar an zu zweifeln. Nun lesen wir: Ja, es ist wahr!

Irma und Franz Harder, Leopoldshöhe

 

Leider muß man heutzutage einen solchen Gerichtsentscheid als "außergewöhnlich" bezeichnen, obwohl er unter vernünftigen und insbesondere der Realität zugewandten Zeitgenossen als etwas Selbstverständliches gelten sollte. Weiter so! Michael Zastrow, Per E-Post

Gibt es wieder Hoffnung für dieses Land? Vielleicht. Grund: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen JUNGE FREIHEIT. Den fast diktatorischen Bestrebungen der Political Correctness, die unsere Gesellschaft immer mehr umklammert und ihr die geistige Luft abwürgt (siehe Fall Hohmann), wurde ein Sperr-Riegel entgegengesetzt.

Fazit: Es darf wieder fundamental und radikal (im Sinne von lateinisch "radix" die Wurzel) laut gedacht und geschrieben werden, ohne daß dümmliche Etiketten ("rechtsradikal") verteilt werden oder Verfassungs-Schlapphüte ihre Sammelwut austoben. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einer grundgesetzlich organisierten Bürgergesellschaft.

Michael Manns, Stahnsdorf

 

Dank und Ehre dem Bundesverfassungsgericht! Es hat die Spitzel des Verfassungsschutzes und ihre rot-grünen Auftraggeber in die Schranken gewiesen und die Meinungsfreiheit verteidigt.

Dr. med. Peter Bonfils, Lengerich

 

Im Gegensatz zu Alexander von Stahl hatte ich den Glauben an die unabhängige Justiz bereits aufgegeben und bin um so mehr überrascht. Allerdings befürchte ich, daß sich die praktischen Auswirkungen dieses Urteils in Grenzen halten werden. Der NRW-Verfassungsschutz wird weiterhin auf seiner Position bestehen, und mit unseren Steuergeldern werden weitere Prozesse gegen die JF und die Freiheit der Meinungsäußerung geführt werden. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit ist wohl auch von der Regierung Rüttgers leider keine Unterstützung zu erwarten. Er wird ganz sicher dem Konflikt mit den in den letzten Jahrzehnten in NRW aufgebauten linken Strukturen im Verfassungsschutz aus dem Wege gehen. Genießen wir diesen Tag des Sieges der Meinungsfreiheit, doch der Kampf geht weiter.

Uwe Keller, Per E-Post

 

Ich verstehe Ihre Freude, kann sie jedoch nicht teilen, weil diese Gerichtsentscheidung doch eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Ja, es hätte überhaupt nicht zu diesem Verfahren kommen dürfen. Wo leben wir denn? Ist der Verfassungsschutz ein politisches Werkzeug der Machthabenden? Ist die Meinungs- und Pressefreiheit nicht eines unserer höchsten Güter?

Nun regiert in Nordrhein-Westfalen die CDU mit der FDP zusammen. Dürfen wir wohl davon ausgehen, daß der Verfassungsschutz wieder seinen eigentlichen Aufgaben zugeführt wird und von rotem Ungeist befreit wird? Mein Zutrauen zu Rüttgers ist gering. Aber vielleicht überrascht er uns ja.

Jens Deter, Neuwied

 

Wir feiern mit Ihnen den großen Erfolg über die Meinungsterroristen! Es ist wunderbar, daß es die JUNGE FREIHEIT gibt!

Dr. Dieter Bonfils, Alfeld/Leine

 

Damit wird bei mir nicht nur das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat und seine Rechtsprechung gestärkt, sondern auch die Überzeugung, daß Sie mit Ihrer Wochenzeitung auf dem richtigen Weg sind, in der Zukunft die Rolle im Pressegeschehen deutlich zu vergrößern. Kurz vor einer wahrscheinlichen Bundestagswahl ein Urteil mit großer Signalwirkung!

Hans-Peter Riotte, Per E-Post

 

Die besten Glückwünsche zu dem Urteilsspruch des BVerfG! Es wird auch weiterhin allen Verantwortungsbewußten Kraft abringen, gegen die wachsenden Bestrebungen interessierter Kreise, Totalitarismen und mit Staatsräson bedachte Dogmen zu etablieren, einzutreten.

M. Schäfer, Per E-Post

 

Die verkleinerte und eingeschweißte Titelseite habe ich jetzt immer bei mir. Zu dem diskriminierenden Vorgehen im SPD-regierten NRW und zu den vielen "Gefolgsleuten" in den Medien paßt gut die folgende Sentenz: "Wer darf das Ding beim rechten Namen nennen, Die Wenigen, die was davon erkannt, die, töricht genug ihr volles Herz nicht wahrten, ihr Schaun und Tun dem Pöbel offenbarte, hat man seit je gekreuzigt und verbrannt." (Goethe)

Dabei ist die JUNGE FREIHEIT doch immer nach folgendem Grundsatz vorgegangen: "Jeder, der in sich fühlt, daß er etwas wirken kann, muß ein Plagegeist sein. Er muß nicht warten, bis man ihn ruft. Er muß nicht achten, wenn man ihn fortschickt. Er muß sein wie eine Fliege, die verscheucht, den Menschen immer wieder von der anderen Seite anfällt." (Goethe)

Jürgen Listing, Braunschweig

 

Das freut mich sehr für die JUNGE FREIHEIT. Offenbar mehren sich die Anzeichen, daß unser Volk vielleicht doch noch zu retten ist.

Robert Strauß, Per E-Post

 

Es freut mich sehr, daß das von allen Machern der JF bewiesene Durchhaltevermögen einen so schönen Erfolg zeitigte. Wie ich jedoch Spiegel-Online entnehmen durfte, ist man beim NRW-"Verfassungsschutz" entschlossen, den "Pfad des Ungerechten" so lange als möglich weiterzubeschreiten. Nun ja, der Beschluß des BVerfG dürfte bei den Verantwortlichen in NRW für erheblichen Ärger gesorgt haben. Auf die nächste JF-Ausgabe freue ich mich jetzt besonders.

Frank Stritzl, Per E-Post

 

Es ist ein Erfolg für den Rechtsstaat und gegen die Intoleranz der political correctness. "Es gibt noch Richter in Karlsruhe!" (in Abwandlung des Kommentars zum Urteil in Sachen des Müllers von Potsdam gegen den König von Preußen wegen Lärmbelästigung der Schloßbewohner von Sanssouci durch die Windmühle.)

Dr. Werner Novak, Plochingen

 

Es ist zu hoffen, daß dem "roten Filz", den es inzwischen auch noch in "Tiefrot" in unserem Land gibt, dies eine Warnung ist. Es gibt in unserem Land Gott sei Dank immer noch genügend "Ehrenwerte", die Ihnen auch in der Zukunft alle Daumen drücken und den Glauben daran haben, daß Ehrlichkeit und Fairneß sich "in the long run" auszahlen.

Roberto Curati, Per E-Post

 

Mit dieser Tatsache im Rücken wird es sich vielleicht (selbst) eine CDU-Landesregierung leichtertun, die über Jahrzehnte installierten Strukturen im Landesverfassungsschutz zu reformieren. Abgesehen davon bleibt den Zeitgeistmedien hoffentlich bald nichts mehr anderes übrig, als "nur" mehr zu schreiben, daß die JF einst in VS-Berichten erwähnt wurde.

Michael Leibinger, Wien

 

Endlich mal etwas Erfreuliches in diesen Zeiten.

Klaus Kachelmann, Per E-Post

 

Das war überfällig! Gewiß, die JUNGE FREIHEIT hat einen Sieg errungen, jedoch sollte bei aller berechtigter Freude nicht vergessen werden, daß das nur ein Teilerfolg ist auf dem dornigen Weg, der noch vor Ihnen liegt.

Rüttgers ist nicht der Mann, der Ihr geschätztes Blatt rehabilitieren wird, im Gegenteil, er wird die bisherige Linie fortsetzen, um sich unliebsame Kritik aus dem wertekonservativen Lager vom Leibe zu halten. Alles andere würde mich schon sehr überraschen. Meinungsfreiheit, Demokratie und Pressefreiheit ist eben nur für Zeitgeistgetreue da, wir Konservativen haben da nichts zu suchen.

Aber: Ein Anfang ist gemacht, das macht Mut und Hunger auf mehr.

Claus J. Hoffmann, Rheine

 

Ganz herzlichen Glückwunsch! Bin gespannt, wie sich die Regierung Rüttgers verhält.

Peter Hoven, Per E-Post

 

Nun hat also das höchste deutsche Gericht die Zensuren genau umgekehrt verteilt, als sich die beamteten Schnüffler und vor allem deren Minister das vorgestellt hatten: Der NRW-Verfassungsschutz ist als notorischer Verfassungsbrecher enttarnt! Und das rechtskräftig!

Trotzdem: Es ist nicht auszuschließen, daß hier lediglich ein Rückzugsgefecht gewonnen wurde. Täuschen wir uns nicht! Die Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze, demokratischer Prinzipien und verfassungsrechtlich verbürgter Grundrechte schreitet nicht nur voran, sie gewinnt weiter an Fahrt. Hat man sich an die verfassungswidrigen starren Listen bei den Bundestagswahlen gewöhnt, die dem grundgesetzlichen Unmittelbarkeitsgebot klar zuwiderlaufen, so tauchen jetzt ganz neue Gefährdungen auf: Ganze Grundrechte, wie das Auslieferungsverbot, werden kalt abserviert. Ein Brüsseler Danaer-Geschenk mit Namen "Vertrag für eine Verfassung für Europa" beschert uns gar die Möglichkeit einer Wiedereinführung der Todesstrafe!

Ein ähnliches Spiel auf dem nicht-öffentlichen Sektor: In derselben Ausgabe, in der Sie jetzt den Prozeßerfolg feiern, wird über die Kontenkündigung der Deutschen Bank gegenüber dem Institut für Staatspolitik berichtet. Also wieder einmal sogar "Zivilrecht als Kampfinstrument" (Josef Schüßlburner). Und das ausgerechnet zu einer Zeit, in der die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes ansteht.

Franz Georg Gell, München

 

Hochachtung vor den Richtern in Karlsruhe. Es gibt ihn eben doch noch, den Rechtsstaat. Nur schade, daß er manchmal so lange auf sich warten läßt.

Bertram Graw, Osterby

 

Wenn es jetzt noch Schadenersatz geben würde, wäre das super, denn nur wenn es Geld kostet, werden die "politisch-korrekten Gesinnungstäter vor Wiederholungen zurückschrecken.

Klaus P. Lücke, Per E-Post

 

Der lange, nervenaufreibende juristische Streit hat sich gelohnt. Ich wünsche Ihnen, daß der NRW-Verfassungsschutz zukünftig nun wirklich auf jede Erwähnung verzichtet!

Gerd Cöster, Recklinghausen

 

Es ist schon eine seltsame Einrichtung, die sich Verfassungsschutz nennt und verfassungswidrig handelt. Anerkennenswerterweise hat dieJF in diesem Falle trotz aller Repressionen unbeirrt und tapfer durchgehalten, so daß der Schuß nach hinten losging und mit lautem Knalleffekt der bornierten Verfassungsschutzbehörde wie auch den nachfolgenden Verwaltungsgerichten die Grenzen des rechtsstaatlichen Handelns exemplarisch aufgezeigt wurden.

Manfred Wandke, Reichshof

 

Herzlichen Glückwunsch zum überfälligen "Freispruch"!

Dr. Manfred Hanke, Heidelberg

 

Titelseite der JF-Ausgabe 27/05 vom 1. Juli: " Ja, es hätte überhaupt nicht zu diesem Verfahren kommen dürfen. Wo leben wir denn?"


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