© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 31-32/05 29. Juli / 05. August 2005

Meldungen

Zigeuner werden nationale Minderheit

Mainz. Rheinland-Pfalz erkennt als erstes Bundesland Zigeuner als nationale Minderheit an. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) und der Landesvorsitzende des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Jacques Delfeld, unterzeichneten Anfang der Woche einen Vertrag, der künftig den Schutz der Sprache und Kultur der Volksgruppe regeln soll. "Mit dieser Vereinbarung wollen wir ein Zeichen setzen gegen die Diskriminierung und für die Rechte der Sinti und Roma in der Gesellschaft", sagte Beck. In dem Vertrag verpflichtet sich die Landesregierung unter anderem, jeglicher Diskriminierung der Zigeuner entgegenzuwirken. So sind künftig in Polizeiberichten Angaben verboten, die auf die Zugehörigkeit eines Tatverdächtigen zur Minderheit schließen lassen.

 

Schily fordert mehr Kompetenzen für BKA

Berlin. Bundesinnenminister Otto Schily hat nach den jüngsten Terroranschlägen eine Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) gefordert. Es sei vor allem dringlich, daß das Bundeskriminalamt gegen terroristische Verbrechen auch vorbeugend tätig werden könne, sagte der der Bild-Zeitung. Auch Deutschland sei vom islamistischen Terror bedroht.

 

Zahl der Einbürgerungen sinkt

Wiesbaden. Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 127.150 Ausländer eingebürgert worden. Nach Angeben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden erhielten damit knapp 10 Prozent oder 13.600 Ausländer weniger als im Jahr 2003 die deutsche Staatbürgerschaft. Die größte Gruppe der Eingebürgerten stammte mit 44.470 Personen wie bereits in den vergangenen Jahren aus der Türkei. Ihr Anteil an allen Einbürgerungen war mit 35 Prozent deutlich höher als der Anteil der türkischen Staatsangehörigen an der Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Ausländer. Seit dem Jahr 2000, in dem die Zahl der Einbürgerung aufgrund des geänderten Staatsbürgerschaftsrechts mit 186.666 Neubürgern ihren Höchststand erreichten, ging die Zahl stetig zurück.

 

Christen dürfen abgeschoben werden

Mannheim. Ausländer, die zum christlichen Glauben übergetreten sind, werden dadurch nicht vor einer Abschiebung geschützt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Fall eines iranischen Staatsbürgers entschieden. Der Mann, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, ist in Deutschland einer evangelisch-freikirchlichen Gemeinde beigetreten. Nach Ansicht der Richter stehe einer Abschiebung des Mannes nichts im Wege, da im Iran für Christen ein "religiöses Existenzminimum" gewahrt sei.


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