© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 34/05 19. August 2005

Frau Wawzyniak enthält sich der Stimme
Bundestagswahl: Welche Parteien wir bei den Wahlen am 18. September nicht wählen können / Sitzung des Bundeswahlausschusses
Marcus Schmidt

Als der Vorsitzende der Pro-Bürger-Partei am vergangenen Freitag den Zug nach Gelsenkirchen-Schalke bestieg, war der Wahlkampf für seine Partei bereits vorbei. Der Bundeswahlausschuß hatte der Formation die Zuerkennung der Parteieigenschaft und damit die Teilnahme an der Bundestagswahl am 18. September verweigert. Was war geschehen? Reinhard Leier war grandios bei dem Versuch gescheitert, dem Ausschuß überzeugend zu erklären, warum der letzte Parteitag gerade einmal 18 Minuten gedauert hatte. "Da waren welche von der Schill-Partei dabei, die mußten raus."

Raus war nach diesem kurzen ungelenken Vortrag vor allem die Pro-Bürger-Partei: aus dem Rennen um Sitze im Bundestag. Der Bundeswahlausschuß unter Vorsitz des Bundeswahlleiters Johann Hahlen entschied, daß sie nicht die Vorraussetzungen erfülle, um an den Wahlen teilzunehmen. Wie der Partei des unglücklichen Herrn Leier ging es 29 der 58 Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind und daher vor einem Wahlantritt vom dem Wahlausschuß bestehen mußten.

Unter den Abgelehnten fanden sich so illustre Formationen wie die "Global Future Party" und eine Partei namens "Spirituelles Bewußtsein". Aber auch ernsthafte Bewerber scheiterten: etwa die Sorbenpartei, die sich die politischen Vertretung der nationalen Minderheit der Sorben und Wenden auf die Fahnen geschrieben hat (JF 14/05). Die Parteiführung der 63 Mitglieder starken Formation hatte versäumt, alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen.

Nicht allen Parteivertretern schien immer klarzusein, was Aufgabe des Bundeswahlausschusses ist: Er prüft, ob die jeweilige Organisation organisatorisch und rechtlich alle Voraussetzungen einer Partei erfüllt. Nicht zu prüfen hat der Ausschuß die politischen Ziele der Parteien. Das hinderte indes einige Parteivertreter nicht daran, zu einem Vortrag über die Ziele ihrer Vereinigung anzusetzen.

Auch Halina Wawzyniak störte sich nicht an dem begrenzten Auftrag des Ausschusses. Wann immer es galt, über die Zulassung einer Partei zu entscheiden, die in irgendeiner Art und Weise den Anschein erweckte, sie könne "rechts" sein hob die Vertreterin der Linkspartei/PDS tapfer die Hand und enthielt sich der Stimme. Nur zu gerne hätte sie, so steht zu vermuten, jede einzelne Partei auf ihre antifaschistische Gesinnung geprüft.

Zumindest den Vertreter der Marxistisch Leninistischen Partei wußte sie dabei auf ihrer Seite. Der wackere Kämpfer für den Kommunismus hatte den Ausschuß zuvor bereits ungefragt wissen lassen, daß seine Organisation gegen die Zulassung "faschistischer Organisationen" protestiere.

Neben den Republikanern und dem Bündnis für Deutschland traf der symbolische Bann der Frau Wawzyniak auch die Offensive D. Einen Wahlantritt dieser Parteien konnte sie damit nicht verhindern - das können jetzt nur noch fehlende Unterstützungsunterschriften.


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