© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 40/05 30. September 2005

Meldungen

Beamte unterliegen vor Verfassungsgericht

Karlsruhe. Die Absenkung von Beamtenpensionen im Zuge der Rentenreform im Jahr 2001 ist rechtmäßig. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag verletze die Absenkung nicht die Grundsätze des Berufsbeamtentums. Das Ziel der Bundesregierung, die Versorgung von Beamten langfristig zu sichern, sowie die Entwicklung der gesetzlichen Renteversicherung rechtfertigen nach Ansicht der Richter diesen Schritt. Das Bundesverfassungsgericht wies mit seinem Urteil die Verfassungsbeschwerde von drei Frühpensionären zurück, die dagegen geklagt hatten, daß die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 auf Beamte übertragen worden war.

 

Volksverhetzung nur "von rechts"

BERLIN/WEIL. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen das Neue Deutschland (ND) eingestellt. Die Vereinigung 17. Juni, die Organisation der Veteranen des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953, hatte gegen das ND wegen Herabwürdigung der Teilnehmer des Volksaufstandes im Juni diesen Jahres Anzeige erstattet. Die Zeitung hatte die Teilnehmer des Aufstandes in einem Artikel unter anderem als "Halbstarke" bezeichnet. Zur Begründung der Einstellung des Verfahrens gab die Behörde an, daß sich wegen Volksverhetzung nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches nur strafbar mache, "wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung" leugne, die im Paragraph 6 des Völkerstrafgesetzbuches aufgeführt ist. Dort ist die Verfolgung von Völkermord geregelt. Der Vorsitzende der Vereinigung 17. Juni 1953, Carl-Wolfgang Holzapfel, bezeichnete die Entscheidung der Staatsanwaltschaft als "skandalös" und "völlig inakzeptabel" und legte dagegen Beschwerde beim Generalstaatsanwalt ein. Keinesfalls, so Holzapfel, habe der Gesetzgeber "mit der Regelung die Leugnung anderer geschichtlicher Tatsachen straffrei stellen wollen".

 

PDS-Stimmen für Gerhard Schröder

Berlin. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat bei seiner Wahl 1998 sieben Stimmen aus der damaligen PDS-Bundestagsfraktion erhalten. Das hat einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge am Montag der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Gehrke (Linkspartei) eingeräumt, der Mitglied des Parteivorstandes ist. Schröder habe ihn vor der Wahl gefragt, warum er ihn nicht wählen wolle. Auf die Frage Gehrkes, wie viele Stimmen Schröder von der PDS gerne hätte, habe dieser geantwortet: "Sieben". Bei seiner Wahl erhielt Schröder sieben Stimmen mehr, als Rot-Grün im damaligen Bundestag hatte. Nach Angaben von Gehrke stammten diese von der PDS. Heute sehe er darin eine "Fehlinvestition in die Zukunft", sagte Gehrke.


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