© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/05 25. November 2005

WIRTSCHAFT
Unausgependelte Pendlerpauschale
Bernd-Thomas Ramb

Gegen den Plan der neuen Bundesregierung, die Pendlerpauschale künftig erst bei einer Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz von mindestens 20 Kilometern einkommensteuermindernd zu berücksichtigen, hat den Bund der Steuerzahler zur Drohung veranlaßt, im Falle der tatsächlichen Einführung eines solchen Gesetzes eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anzustrengen. Nach Ansicht des Präsidenten des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, gibt es "keinen plausiblen Grund, Millionen von Berufspendlern den steuerlichen Abzug von Kosten für die Fahrten zur Arbeit zu versagen". Die angekündigte Verfassungsklage ist ebenso wohlbegründet, wie das Gesetzesvorhaben undurchdachte Willkür signalisiert - wie so manch anderer Schnellschuß des "großen" Koalitionsvertrags von Union und SPD.

Entweder zählt der Weg zum Arbeitsplatz zu den "Werbungskosten", die zur Erzielung des Arbeitseinkommens anfallen, oder nicht. Wird dieser Interpretation entsprochen, kann nicht zwischen großen und kleinen Entfernungen differenziert werden. Insbesondere der Ausschluß der Kurzpendler macht wenig Sinn, eher wäre die Kappung der Entfernungspauschale mit Festsetzung einer maximalen Kilometerzahl verständlich. Die einseitige Berücksichtigung der Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten bleibt jedoch grundsätzlich fragwürdig. Wer seinen Wohnsitz in die Nähe des Arbeitsplatzes verlegt, müßte zum Ausgleich die Differenz zum Mietniveau des Umlandes als Werbungskosten absetzen können. Warum also nicht generell den Wohnort unberücksichtigt lassen und die Pendlerpauschale ganz streichen. Das wäre nicht nur ordnungspolitisch richtig, sondern auch steuervereinfachend.


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