© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 50/05 09. Dezember 2005

PRO&CONTRA
Ist eine neue Volkszählung legitim?
Thilo Weichert / David Schah

Deutschland will sich, so die rot-schwarze Vereinbarung, am EU-weiten Zensus 2010/2011 beteiligen. Dies schlägt schon fünf Jahre zuvor Wellen. Die Deutschen sind sensibler, was den Schutz ihrer informationellen Selbstbestimmung, was den Datenschutz betrifft als Angehörige anderer Nationalitäten. Eine Erklärung hierfür ist die schmerzhafte Erfahrung mit zwei Überwachungsstaaten.

Der Datenschutz wurde - vorneweg durch das Volkszählungsurteil von 1983 - vom Bundesverfassungsgericht in vielen Urteilen konkretisiert. Elektronische Datenverarbeitung ist kein staatliches Privileg, sondern Alltag für die meisten Bundesbürgerinnen und -bürger. So ist das Mißtrauen gegen den volkszählenden Staat auch nicht mehr so groß: Die erkämpften Standards des Datenschutzes - Abschottung der Statistik, Zweckbindung, verfahrensrechtliche Sicherung, Gesetzesvorbehalt, Transparenz - würden die Statistiker diesmal wohl schon aus Vernunftgründen einhalten. - Es ist nun einmal die Aufgabe der Statistiker, möglichst genaue Zahlen zu haben. Statt eine Voll-Volkszählung durchzuführen wie in den 1980ern, gibt es inzwischen wirksamere und kostengünstigere Methoden, an die nötigen Daten heranzukommen, den sogenannten "registergesteuerten Zensus". Dabei würden die vorhandenen Daten, etwa aus den Einwohnermeldeämtern, der Bundesagentur für Arbeit oder der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, auf statistischer Ebene, d.h. pseudo- oder anonymisiert, zusammengespielt. Nur noch ergänzend würden Stichproben-Interviews mit den Menschen direkt durchgeführt.

Demonstriert die Bundesregierung, daß sie es bei ihren Verwaltungsdateien mit der informationellen Selbstbestimmung ernst meint, so wird sie auch eine Qualitätsverbesserung ihrer Register erreichen; ein Register-Zensus ist dann ebensowenig ein Problem wie die Akzeptanz der Bevölkerung für eine Volkszählung.

 

Dr. Thilo Weichert ist in Kiel Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein.

 

 

Bereits die ägyptischen Pharaonen sowie die römischen und chinesischen Kaiser taten es. Bei einer Volkszählung geht es nicht nur um das Ermitteln der Einwohnerzahl. Denn davon kann sich der Staat nichts kaufen. Für den Staat ist ein Zensus vielmehr ein nützliches Mittel, um möglichst genaue Informationen über seine Bürger und deren Besteuerungsfähigkeit zu bekommen. Denn so läßt es sich besser kontrollieren und planen, was öffentliche Ein- und Ausnahmen angeht. Diese Datenerhebung läßt sich der Staat gerne etwas kosten, oder besser gesagt, er überläßt die Kosten seinen Bürgern: Etwa zwei Milliarden Euro an Steuergeldern würde eine solche Volkszählung in Deutschland kosten. Die Light-Variante einer registergestützten Volkszählung, eines sogenannten "Registerzensus", kostet etwa ein Viertel davon.

Nun können wir uns ganz nach dem Motto "Du bist Deutschland" freudig zählen lassen, wenn wir dem Staat zugestehen, daß er das Leben eines jeden einzelnen von uns für seine wirtschaftliche Planung heranzieht, denn der Staat, das sind ja wir selbst.

Sind wir das wirklich? Oder gibt es vielleicht einen Interessengegensatz zwischen der Gruppe fleißiger Individuen, welche die Früchte ihrer eigenen Arbeit in Freiheit ernten wollen, und einer Gruppe von Planern, die sich zwar ungeniert der Früchte der ersten Gruppe bedient, aber dennoch zu wissen meint, was gut für alle ist, und daher für uns mitplant? Die zweite Gruppe ist daran interessiert, die Quellen ihres Einkommens möglichst genau zu zählen, während die erste Gruppe bestrebt sein sollte, sich möglichst nicht in die Karten schauen zu lassen: Auch im alten Ägypten und im alten China haben kluge Bauern von ihren Früchten stets einen ausreichenden Geheimvorrat angelegt, um im Notfall nicht alles denen geben zu müssen, die nicht selbst säen, aber um so mehr ernten.

 

David Schah ist Leiter des Libertären Instituts in Bonn. Internet: www.libertaeres-institut.de


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