© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 52/05 01/06 23./30. Dezember 2005

Meldungen

CDU-Minister fordert Leitkulturdebatte

KÖLN. Armin Laschet (CDU), Deutschlands erster und bislang einziger Integrationsminister in Nordrhein-Westfalen, will die Debatte über eine Leitkultur neu beleben. Er kündigte am Dienstag im Kölner Stadt-Anzeiger an, dazu Anfang des kommenden Jahres einen Beirat zu berufen. Basis einer Leitkultur solle das auf dem Grundgesetz beruhende Wertesystem sein. Notwendig sei ein Dialog, bei dem auch die Deutschen von den Zuwanderern lernen könnten, sagte Laschet. Der Zeitpunkt für eine derartige Debatte sei jetzt besonders günstig, weil die Union inzwischen "anerkennt, daß wir eine multikulturelle Gesellschaft sind", während die Linke eingestehe, "daß damit verbundene Probleme nicht länger geleugnet werden können". Laschet habe sich über sein Vorhaben mit dem Göttinger Politikwissenschaftler Bassam Tibi beraten, der Mitglied in der CDU-Wertekommission ist.

 

NRW führt verbindliche Schulempfehlung ein

Düsseldorf. In Nordrhein- Westfalen soll das Recht der Eltern eingeschränkt werden, nach der Grundschule über die weiterführende Schule für ihr Kind zu entscheiden. Damit folgt das größte Bundesland Bayern, Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg, wo die Schulempfehlung bereits verbindlich ist. Nach Angaben der nordrhein-westfälischen Bildungsministerin Barbara Sommer (CDU) besuchen zehn Prozent aller Kinder die falsche Schule. Im vergangenen Schuljahr mußten demnach 6.700 Gymnasiasten auf eine Realschule wechseln, und 700 Schüler mußten vom Gymnasium sogar auf die Hauptschule wechseln. Bislang konnten die Eltern in Nordrhein-Westfalen entscheiden, auf welche weiterführende Schule sie ihr Kind schicken wollten. Mit einem verbindlichen Grundschul-Gutachten soll dies nun geändert werden. Zudem beschloß die Landesregierung in der vergangenen Woche, das Abitur nach zwölf Schuljahren sowie sogenannte Kopfnoten für das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler einzuführen.

 

Gerichtshof lehnt Überprüfung ab

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat es abgelehnt, die seit 1994 geltende Regelung für den Rückkauf von in der DDR verstaatlichtem Ackerland zu überprüfen. Das höchste europäische Gericht wies in der vergangenen Woche eine Klage der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) als unzulässig ab. Das sogenannte Ausgleichsleistungsgesetz war 1994 in Kraft getreten, um die Bedingungen zu regeln, unter denen 1,8 Millionen Hektar Agrar- und Forstflächen aus dem ehemaligen Staatseigentum der DDR verkauft werden konnten. Auf Druck der EU-Kommission mußte das Gesetz verändert werden. Es sah zunächst vor, daß die Flächen zu einem Preis von weniger als der Hälfte des Verkehrswertes von am 3. Oktober 1990 ortsansässigen Personen erworben werden konnten. Nach Ansicht der Kommission handelte es sich hierbei um eine unerlaubte Beihilfe, da sie an den Wohnort gebunden sei. Nach der Gesetzesänderung galt die Ermäßigung von nur noch 35 Prozent lediglich für langfristige Pächter. Ehemalige Grundbesitzer wurden in eine nachrangige Kategorie von Käufern eingestuft.

 

Blick voraus

26. März 2006: Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sowie Kommunalwahlen in Hessen

10. September 2006: Kommunalwahlen in Niedersachsen

17. September 2006: Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin


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