© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 07/06 10. Februar 2006

Mehr Wertschätzung
Agrarpolitik: Neuregelung der Lebens- und Futtermittelhygiene
Harald Ströhlein / Jörg Fischer

Mit dem seit Jahresbeginn in Kraft getretenen Hygiene-Paket gilt für die Landwirte ein neues Regulativ in der Primärerzeugung von Lebens- und Futtermitteln. Mit den Verordnungen 183/2005 (Futtermittelhygiene) und 852/2004 (Lebensmittelhygiene) sowie weiteren Verordnungen, etwa für Lebensmittelverarbeiter, sollen die hygienischen Zustände verbessert und unerwünschte Rückstände sowie Kontaminationen reduziert werden.

Auch die Rückverfolgbarkeit wird möglich. Das bietet Sicherheit, nicht nur für den Verbraucher, sondern auch für den Landwirt gegenüber seinen Zulieferern. Die Gesetzesnovellierung gilt für alle EU-Mitgliedsländer, was die deutschen Bauern theoretisch vor Wettbewerbsverzerrungen bewahrt.

Erwähnenswert ist, daß mit der Zusammenlegung des Hygiene- und Veterinärrechtes eine einfachere und übersichtlichere Gesetzgebung geschaffen wurde. Mit einem Mehr an Bürokratie müssen dagegen die Landwirte rechnen, denn mit dem neuen Gesetzespaket nimmt die Aufzeichnungs- und Nachweispflicht über den Einsatz von Futter-, Arznei-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel merklich zu.

Da es den einzelnen EU-Staaten in ihren Ausführungsverordnungen überlassen bleibt, wie das Hygienepaket letztendlich umgesetzt wird, könnte dieser von der EU vorgelegte "Minimalbürokratismus" für die heimischen Bauern jedoch ausufern, sollte wieder einmal der berühmte deutsche Perfektionismus den Bogen überspannen.

Ans Eingemachte geht es jedoch in zwei Punkten, die den landwirtschaftlichen Unternehmer empfindlich schmerzen können. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 wird die Gewährung von Direktzahlungen nun an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft.

Der dies umschreibende Anglizismus Cross Compliance ist inzwischen auch den meisten deutschen Bauern geläufig. Zudem wird diskutiert, daß der Landwirt künftig über die bereits bestehende Produkthaftung hinaus für seine Produkte geradestehen muß - Schadenssummen in Millionenhöhe sind dabei denkbar. Ab 2007 werden übrigens auch Tierschutzregelungen Bestandteil von Cross Compliance.

Mit der neuen Hygieneverordnung wurde eine von der Produktion bis zur Ladentheke reichende lückenlose Überwachung der Lebensmittelkette etabliert. Der Landwirt trägt große Verantwortung und hohes Risiko. Eine entsprechend höhere monetäre Wertschätzung des Endproduktes durch Handel und Verbraucher ist deshalb mehr als überfällig. Halten der Preisdruck der Handelsketten und die "Geiz ist geil"-Mentalität beim Einkauf aber weiter an, dann ist der nächste Lebensmittelskandal trotz allem wohl nicht zu verhindern.


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