© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 07/06 10. Februar 2006

Meldungen

Scheinselbständige aus EU-Beitrittsländern

BERLIN. Der Chef des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) hat vor der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie gewarnt. "Der offene Zugang zum Markt bietet uns viele Chancen", erklärte ZDH-Präsident Otto Kentzler im Rheinischen Merkur. "Aber die Spielregeln für den Wettbewerb müssen vergleichbar sein. Unsere Betriebe müssen hierzulande teure Sozialstandards einhalten, Haftpflichtversicherungen zum Schutz der Verbraucher abschließen, die deutsche Bauordnung einhalten, eine teure Unfallversicherung für die Mitarbeiter unterhalten", so Kentzler. Würde das Herkunftslandprinzip eingeführt, dann könnten EU-Firmen mit niedrigeren Standards in Deutschland tätig werden. Außerdem kritisierte er die Abschaffung des obligatorischen Meisterbriefs in 53 von 94 Gewerken. "Wir können inzwischen in Bereichen wie dem Fliesenlegerhandwerk nachweisen, daß die Gewerbefreiheit hier zu einem Niedergang bei Qualifikation und Ausbildung führt." 80 Prozent der neuen Selbständigen in den zulassungsfreien Berufen hätten keinerlei fachliche Qualifikationen mehr. "Es gibt hier geförderte Ich-AGs genauso wie sehr fragwürdige Gründungen durch Scheinselbständige vor allem aus den EU-Beitrittsländern", erläuterte der ZDH-Chef.

 

Renteneintrittsalter 67 ist "alternativlos"

FREIBURG. Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen hält die vom Bundeskabinett beschlossene Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre für "alternativlos". Man brauche einen demographischen Faktor, der abbilde, daß die Menschen länger leben. Und "dann muß er eben halt auch länger arbeiten", sagte der Professor von der Universität Freiburg im Deutschlandfunk. Die Rente werde künftig 20 bis 25 Prozent unter dem heutigen Niveau liegen. "In der realen Kaufkraft wird es kaum Erhöhungen geben, wenn nicht sogar Senkungen geben", so Raffelhüschen. Außerdem seien die heute 72jährige im Durchschnitt "bei weitem gesünder und damit physisch leistungsfähiger" als 65jährige des Jahres 1957. Ein 65jähriger habe noch "fünf bis sechs Jahre wirkliche Mobilität" vor sich.

 

Drastische Tierfotos nur hinter Sichtschutz

ARNSBERG. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg dürfen Tierschützer nicht mit drastischen Fotos verletzter oder gequälter Tiere in der Öffentlichkeit für ihre Anliegen werben. Die Bürger dürften nicht ohne Zustimmung und unvorbereitet mit solchen Bildern konfrontiert werden. Mit der letzten Freitag veröffentlichten Entscheidung (VG Arnsberg - 3 L 1047/05) bestätigte das VG die Auflagen für einen Tierschutzverein in Siegen, der bei Infoständen in einer Fußgängerzone überdimensionale Fotos gequälter Tiere hinter Sichtschutzwände stellen mußte. Die Richter stellten klar, daß dies "einen angemessenen Ausgleich zwischen der grundgesetzlich geschützten Versammlungs- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht unbeteiligter Dritter, insbesondere auch von Familien mit Kindern, andererseits" sei. Dem Verein sei es dennoch möglich, Passanten auf die Mißstände in der Schweinemast oder Pelztierzucht aufmerksam zu machen, so das VG.


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