© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 10/06 03. März 2006

Meldungen

Berlin: Senat kündigt Mauermahnmal an

Berlin. Spätestens Anfang Juni dieses Jahres soll am ehemaligen alliierten Grenzübergang Checkpoint Charlie mit einem "öffentlichen Informationsangebot" an die Berliner Mauer und die deutsche Teilung erinnert werden. Der Berliner Kultursenator Thomas Flierl (Linkspartei), sagte dem Tagesspiegel, bis zum Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft am 9. Juni werde der Berliner Senat am ehemaligen Checkpoint Charlie auf die geschichtliche Bedeutung des Ortes hinweisen. Am 5. Juli vergangenen Jahres war das von einer privaten Initiative auf zwei unbebauten Grundstücken am ehemaligen Grenzübergang errichtete Mauermahnmal nach einem Gerichtsbeschluß geräumt worden (JF 28/05). Seitdem liegt das Areal, daß sich im Besitz einer Bank befindet, brach. Nach Angaben von Flier werde das Projekt "entweder zusammen mit dem Eigentümer oder auf öffentlichem Straßenland" verwirklicht.

 

CDU: Verhandlung im "Fall" Rüttgers

Düsseldorf. Das Landesparteigericht der nordrhein-westfälischen CDU verhandelt am kommenden Mittwoch in dem Parteischiedsverfahren gegen den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers. Der Hövelhofer CDU-Politiker Hartmut Kluge, der sich für die Rehabilitierung Martin Hohmanns einsetzt, hatte im Oktober vergangenen Jahres Klage gegen Rüttgers eingereicht. Er wirft dem Ministerpräsidenten im Zusammenhang mit dem Parteiausschluß Hohmanns vorsätzliche und wiederholte Rechtsbrüche gegen das Grundgesetz und gegen das CDU-Bundesstatut vor. So habe Rüttgers 2003 auf dem Bundesparteitag gegenüber dem Delegierten Leo Lennartz, der ein rechtsstaatliches Verfahren gegen Hohmann angemahnt hatte, gesagt: "Mit Leuten wie Ihnen, Herr Lennartz, möchte ich nicht mehr in einer Partei sein". Das Parteigericht hatte es zunächst abgelehnt, das Verfahren zu eröffnen. Unterdessen hat Kluge auch einen Eilantrag auf Ordnungsmaßnahmen gegen Rüttgers an den CDU-Bundesvorstand gestellt.

 

NPD klagt gegen Demonstrationsabbruch

Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt in der nächsten Woche die Klage der NPD gegen das Verhalten der Polizei bei der Demonstration der Partei am 8. Mai 2005. Die NPD-Demonstration in der Hauptstadt zum 60. Jahrestag des Kriegsendes konnte nicht die geplante Route durch Berlin nehmen, da mehrere Tausend Gegendemonstranten den Weg vom Alexanderplatz zur Straße Unter den Linden blockiert hatten. Da die Blockade nach Angaben der Polizei nicht aufgelöst werden konnte, mußte die Veranstaltung abgebrochen werden. Nach Ansicht der NPD war das "Gewähren der Blockade" durch die Polizei rechtswidrig.


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