© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 14/06 31. März 2006

Meldungen

Urteil zu Verkauf von Bodenreform-Land

Greifswald. Ein Opfer der Enteignungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hat sich erfolgreich gegen den Verkauf seines von ihm derzeit gepachteten ehemaligen Besitzes durch die bundeseigene Bodenverwertungs und -verwaltungs GmbH (BVVG) gewehrt. Das Verwaltungsgericht Greifswald untersagte der BVVG den Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen (AZ.: 2A 1813/05). Die Veräußerung durch die BVVG müsse nach Ansicht der Richter gegenüber dem Restitutionsinteresse des Klägers zurücktreten. Die Flächen, die der betroffene Alteigentümer derzeit bewirtschaftet, waren im Zuge der sogenannten Boden- und Industriereform auf dem Gebiet der ehemaligen DDR enteignet worden. Die BVVG habe für die Verlängerung der Pachtverträge unzumutbare Bedingungen gestellt und habe das Ziel verfolgt, die Flächen meistbietend zuverkaufen, teilten die Rechtsanwälte des Klägers mit, die sich auch um die politische Rehabilitierung ihres Mandanten bemühen.

 

Neubürger müssen Auskunft erteilen

Karlsruhe. In Deutschland eingebürgerte Türken müssen den Behörden darüber Auskunft geben, ob sie nach der erfolgten Einbürgerung ihre türkisches Staatsbürgerschaft angenommen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Entschluß ein entsprechendes Auskunftsverlangen der Behörden gebilligt. Hintergrund ist die Regelung im seit Anfang 2000 geltenden Staatsbürgerschaftsrecht, nach der ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb eines ausländischen Passes verliert. In dem vorliegenden Fall war ein Ende 2000 eingebürgerter Türke Anfang 2005 von den bayerischen Meldebehörden aufgefordert worden, darüber Auskunft zu geben, ob er seine türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen habe. Da der Mann nicht antwortete, wurde ihm ein Zwangsgeld angedroht, gegen das er vor Gericht zog. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtes verstößt die Nachfrage aber weder gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Az.: 2 BvR 434/06). Auf die behördlichen Nachfragen, gegen die der Mann geklagt hatte, hatten in Bayern 42.000 Personen geantwortet. 14 Prozent von ihnen erklärten, sie hätten die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen.

 

Bundeswehr verkauft Panzer nach Chile

Berlin. Die Bundesregierung hat Medienberichten zufolge dem Verkauf von Leopard-2-Panzern aus Beständen der Bundeswehr an Chile zugestimmt. Nachdem bereits im vergangenen Jahr 100 Panzer nach Südamerika verkauft worden waren, sollen nun 118 weitere Kampfpanzer folgen. Von den ehemals 1.800 Leopard-2-Panzern der Bundeswehr sollen nach den Plänen der derzeitigen Bundeswehrreform nur noch 350 Panzer im Bestand des Heeres bleiben. Neben der Lieferung nach Chile hat die Bundesregierung bereits rund 300 gebrauchte Leopard-2-Panzer aus den Beständen der Bundeswehr an die Türkei und 330 Kampfpanzer an Griechenland geliefert. Bereits im Jahr 2002 hatte die Bundesregierung zudem 128 Leopard-2-Panzer an Polen verkauft.

 

Blick voraus

1. April: Landesparteitage der SPD Berlin und Nordrhein-Westfalen in Bochum

3. April: Energiegipfel der Bundesregierung in Berlin zur Vorbereitung eines energiepolitischen Gesamtkonzeptes für Deutschland

7. April: Parteitag des Landesverbandes Berlin der Links- partei.PDS


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