© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/06 21. April 2006

Betr.: JF
VS-Bericht: Stuttgart stellt Erwähnung ein
(JF)

Das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz verzichtet in seinem am 4. April der Öffentlichkeit vorgestellten Verfassungsschutzbericht für 2005 auf eine Erwähnung der JUNGE FREIHEIT im Kapitel Rechtsextremismus. Dort ist diese Zeitung in den Berichten für die Jahre 2000 bis 2004 kontinuierlich erwähnt worden. Stuttgart war damit vorübergehend der umstrittenen Praxis des NRW-Verfassungsschutzes gefolgt, der die JF in seinen Berichten für 1994 bis 2003 erwähnt hat. Die JF hat in beiden Fällen gegen die Innenministerien geklagt. Im Mai 2005 entschied das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde dieser Zeitung positiv und erklärte die NRW-Praxis für verfassungswidrig - verwies das Verfahren jedoch an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurück. Offensichtlich aufgrund des Beschlusses der Karlsruher Richter revidierten die Innenminister in Düsseldorf und Stuttgart ihre anstößige Praxis, die JF des Rechtsextremismus zu verdächtigen. Offizielle Erklärungen für diese Kursänderung gibt es bislang nicht. Die Prozesse wegen der zurückliegenden Verfassungsschutzberichte sind weiter anhängig. Eine Beilegung durch eine Genugtuungserklärung seitens der Innenministerien wurde bislang abgelehnt.


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