© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/06 21. April 2006

Meldungen

Umfrage: Einstellung zu Ausländern geändert

Berlin. Die Einstellung der Deutschen gegenüber Ausländern hat sich offenbar verändert. Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid zufolge finden es 76 Prozent der Deutschen richtig, wenn künftig strengere Anforderungen an Einwanderer gestellt werden. Vor einem Jahr hätten sich lediglich 48 Prozent der Befragten so geäußert, berichtet die Berliner Morgenpost. Hintergrund für den Stimmungsumschwung ist offensichtlich die Diskussion über die Integration von Ausländern infolge des Brandbriefes der Lehrer der Berliner Rütli-Schule. Während vor sechs Jahren nur 42 Prozent der Befragten von den Ausländern eine verstärkte Anpassung an die deutsche Lebensart gefordert hatten, sind es der Umfrage zufolge heute 68 Prozent. Nur noch 29 statt 51 Prozent der Deutschen haben demnach nichts dagegen, daß eingebürgerte Ausländer in Deutschland nach ihren eigenen Werten und Lebensvorstellungen leben. 69 Prozent der Befragten sprachen sich für Sanktionen gegen integrationsunwillige Einwanderer aus.

 

Deutschpflicht: Grüne denken um

Berlin. Die Grünen haben ihren Widerstand gegen eine Deutschpflicht auf Schulhöfen offenbar aufgegeben. In einem Sechs-Punkte-Papier der Bundestagsfraktion zur Integrationspolitik wirbt die Partei einem Bericht der Berliner Zeitung zufolge dafür, Deutsch auf Schulhöfen zur Pflichtsprache zu machen. Dies solle aber nicht vom Staat verordnet, sondern von den Eltern, Lehrern und Schülern in freiwilligen Vereinbarungen festgehalten werden. Gleichzeitig müsse "auch Zwei- und Mehrsprachigkeit als individuelles Potential erkannt und damit gestärkt werden", heißt es in dem Papier. Noch im Januar hatte die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Deutschpflicht an einer Berliner Schule von einem "billigen Integrationsvorschlag" gesprochen, der nichts bringe.

 

Kein Ehegattensplitting für "Homo-Ehen"

München. Männer und Frauen, die in einer sogenannten "Homo-Ehe" zusammenleben, haben kein Anspruch auf das Ehegattensplitting. Das hat der Bundesfinanzhof in München in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil entschieden. Die Gesetzeslage stelle keinerlei Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot dar. Der Gesetzgeber habe nach Ansicht der Richter bewußt von einer einkommenssteuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehegatten abgesehen. Mit Blick auf den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Ehe sei es berechtigt, diese im Vergleich zu "anderen Formen gemeinschaftlichen Zusammenlebens" auch steuerlich besonders zu fördern.


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