© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/06 30. Juni 2006

Pressefreiheit
Der Durchbruch ist da!
Dieter Stein

Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT und dem Land Nordrhein-Westfalen ist am Freitag, dem 23. Juni 2006, durch Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf endgültig beendet worden. Damit endet der bislang größte und schwerwiegendste Eingriff in die Pressefreiheit, den es in der bundesdeutschen Pressegeschichte gegeben hat.

Herbert Kremp, ehemaliger Chefredakteur und Herausgeber der Tageszeitung Die Welt, kommentiert das Ende des Rechtsstreites gegenüber der JF: "Es ging nicht um einen Irrtum und um Gerechtigkeit allein. Jede gewonnene Schlacht für die Pressefreiheit ist ein Sieg des Rechtsstaates. Aber höchstrichterliches Wort war erforderlich, bis man das in der ideologischen Niederung einsah."

Seit 1995 hat das Land NRW die JUNGE FREIHEIT wegen angeblicher und nie bewiesener "tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextreme Bestrebungen" in seinen Verfassungsschutzberichten erwähnt und damit eine immense Rufschädigung verursacht, die die Zeitung beinahe in den Ruin getrieben hätte. Die JF hatte daraufhin in einer zehn Jahre währenden juristischen Auseinandersetzung bis zum Bundesverfassungsgericht ihre Rechte durchsetzen müssen.

Alexander von Stahl, Generalbundesanwalt a.D. und Prozeßbevollmächtigter der JUNGEN FREIHEIT, faßt zusammen: "Die JF wird nicht mehr im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Damit haben wir das zentrale Ziel unseres Rechtsstreits erreicht. Ich begrüße es, daß die Behörde mit dem Vergleich nun ausdrücklich bestätigt, sich künftig strikt an Geist und Inhalt ('Maßgaben') des höchstrichterlichen Spruchs halten zu wollen." Sollte ein Innenministerium künftig noch einmal rechtswidrig handeln, werde sofort mit aller Konsequenz dagegen vorgegangen, kündigte von Stahl an.

Karlsruhe hatte mit seiner Entscheidung vom 24. Mai 2005 (Aktenzeichen: 1 BvR 1072/01) zwei verwaltungsgerichtliche Urteile in diesem langwierigen Rechtsstreit als verfassungswidrig aufgehoben, die die Erwähnung der JF in NRW-Verfassungsschutzberichten zunächst für rechtmäßig erklärt hatten, und hatte das Verfahren mit Auflagen an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Daß wir diesen schwerwiegenden Prozeß durchstehen und uns gegen eine willkürlich handelnde Behörde durchsetzen konnten, verdanken wir neben der stetigen großartigen juristischen Beratung unseren Lesern, die uns in diesem schweren Kampf nicht nur die Treue gehalten, sondern darüber hinaus tatkräftig als Förderer geholfen haben, diese Auseinandersetzung durchzustehen. Jetzt wenden wir uns der Zukunft zu und treiben den Ausbau der Wochenzeitung ungehindert mit voller Energie weiter voran.


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