© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/06 07. Juli 2006

Ein großer Kuhhandel
Antidiskriminierungsgesetz: Kaum Abstriche vom rot-grünen Entwurf / Beweislastumkehr
Paul Rosen

Ein Kompromiß ist erst dann ein echter Kompromiß, wenn alle meckern oder - was seltener ist - alle Beteiligten sich freuen. Da sich die Redner der Großen Koalition im Bundestag bei der letzten Debatte über das neue Antidiskriminierungsgesetz zufrieden zeigten und sogar die CSU zustimmte, sollte von einem guten Werk ausgegangen werden. Das Gegenteil ist leider richtig. Mit dem Antidiskriminierungs- oder - wie es neuerdings genannt wird - Allgemeinen Gleichstellungsgesetz wuchert die Bürokratie in Deutschland weiter, und Rechtsanwälte können sich daran machen, eine neue Klageindustrie aufzubauen, indem sie angeblich Benachteiligte vertreten.

Die Große Koalition brachte nichts zustande als einen großen Kuhhandel. Am Ende eines dieser bald unzähligen Koalitionsausschüsse ging es um zwei Themen: Die Union war gegen das Antidiskriminierungsgesetz, und die SPD wollte der Föderalismusreform nicht zustimmen. Flugs wurden Änderungen eingebaut. Zugunsten der Sozialdemokraten wurde in die Föderalismusreform eine Bestimmung eingefügt, daß der Bund doch Förderprogramme für die Universitäten auflegen darf. Und die Union bekam beim Antidiskriminierungsgesetz in letzter Minute einige Streichungen durch, die ihr wichtig waren. So haben Gewerkschaften künftig kein Klagerecht, wenn es um Diskriminierungen im Betrieb geht. Klagen dürfen nur die Betroffenen selbst.

Substantiell, da waren sich die meisten Beobachter einig, hat sich beim Antidiskriminierungsgesetz herzlich wenig geändert. Es entspricht immer noch größtenteils dem ursprünglichen rot-grünen Entwurf, den die Union im Wahlkampf so heftig bekämpft hatte. So wird Unternehmern die Beweispflicht auferlegt, daß sie homosexuelle, schwarzafrikanische oder andere Bewerber, die sich benachteiligt fühlen, nicht aus Gründen der sexuellen Orientierung oder wegen der Hautfarbe abgelehnt haben.

Keine Hoffnung für NPD-Mitglieder

Nur am Rande sei bemerkt, daß sich Mitglieder der NPD keine Hoffnung zu machen brauchen, wenn sie wegen ihres Parteibuches keine Anstellung bekommen. Geschickte Formulierungen sorgen dafür, daß die Gesinnung keine Rolle spielt.

Im Kern geht es aber um die sogenannte Beweislastumkehr. Nicht mehr der Kläger muß die Schuld des Beklagten beweisen, sondern der beklagte Unternehmer seine Unschuld. Damit werden Unternehmer oder Wohnungsbaugesellschaften (für Vermieter von wenigen Wohnungen gilt das Gesetz nicht) in Deutschland erst einmal unter einen Diskriminierungs-Anfangsverdacht gestellt, von dem sie sich im Fall einer Klage reinwaschen müssen. Hätte George Orwell von dem dafür gefundenen Fachbegriff der "Beweiserleichterung" gewußt, er hätte ihn in seinen Roman "1984" einfließen lassen.

In Deutschland wird die Freiheit seiner Bürger scheibchenweise reduziert. Konturen eines neuen Obrigkeitsstaates beginnen sich abzuzeichnen. Wer heute mit einem größeren Geldbetrag in der Tasche in eine Polizeikontrolle gerät, dem kann es passieren, daß er den rechtmäßigen Erwerb dieses Geldes nachweisen muß. Das geht den Staat jedoch nichts an.

Mit dem Antidiskriminierungsgesetz verhält es sich genauso. Der beklagte Bürger muß beweisen, daß er nichts gegen Homosexuelle oder Menschen mit anderer als weißer Hautfarbe hat. Spinnt man diesen Faden weiter, könnte eine Entlastung der Staatsanwälte und Gerichte darin bestehen, daß jeder grundsätzlich schuldig ist und seine Unschuld zu beweisen hat. Soweit ist es noch nicht, aber ein Deich reißt immer dann ein, sobald der erste Stein weg ist.


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