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30/06 21. Juli 2006
"Dem Flammentod übergeben" Knapp drei Wochen nach dem Skandal um die Verbrennung einer amerikanischen Fahne sowie einer Ausgabe des "Tagebuches der Anne Frank" während einer Sonnenwendfeier im sachsen-anhaltinischen Pretzien, inszenierten vergangene Woche Dutzende Linksextremisten in Nürnberg eine öffentliche Verbrennung von über tausend Deutschlandfahnen. Proteste blieben weitgehend aus, und in der überregionalen Presse blieb diese Aktion völlig unerwähnt. Lediglich durch einen Beitrag, der am 10. Juli auf den Seiten des
linksextremistischen Internetdienstes indymedia org erschienen war, wurde Die 20 Jahre alte Abgeordnete hatte eigens dafür in mehreren sächsischen Städten Anlaufstellen eingerichtet, an denen die Deutschlandfahnen im Tausch gegen ein T-Hemd mit der Aufschrift "Nazis raus aus den Köpfen" abgegeben werden konnten. Trotz heftiger Kritik hielt die Jungpolitikerin Bonk weiter an ihrer Aktion fest, da die deutsche Fahne "für eine auf Ausgrenzung basierende nationale Zusammengehörigkeit" stünde. Dabei ist diese unhaltbare These nicht das einzige, was auf einen direkten Zusammenhang zwischen den linkskriminellen Tätern von Nürnberg und Julia Bonk schließen läßt. Erst vor wenigen Tagen unterstützte sie auf ihrer Internetseite eine linksradikale Dresdner Gruppe, die fordert, die neu errichtete Frauenkirche wieder abzureißen. Ebenso wie in Sachsen von der Dresdner Staatsanwaltschaft geprüft wird, ob gegen Bonk ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann, scheint dies auch in Nürnberg nicht ausgeschlossen zu sein. Denn auch hier prüft die Nürnberger Staatsanwaltschaft, ob die noch unbekannten Täter den Straftatbestand 90a des Strafgesetzbuches, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole erfüllen, wie der Sprecher des Nürnberger Polizeipräsidiums, Peter Schnellinger, der JUNGEN FREIHEIT auf Anfrage sagte. Verfassungsfeindliche Haltung Dort ist unter Absatz 1 nachzulesen: "Wer öffentlich, in einer Versammlung (...) die Farben, die Flagge (...) der Bundesrepublik Deutschland (...) verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Im Absatz drei heißt es weiter: "Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt." Daß die linksradikalen Täter mit ihrer Flaggenverbrennung nicht nur ihre antinationale, sondern auch ihre verfassungsfeindliche Haltung zum Ausdruck bringen wollten, ist offensichtlich. Ob dieses Treiben von der deutschen Justiz entsprechend sanktioniert werden wird, bleibt jedoch abzuwarten. |