© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/06 11. August 2006

Meldungen

Potsdam: Verdächtiger weiter in Haft

Potsdam. Der Hauptverdächtige im Fall Ermyas M. bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das hat in der vergangenen Woche das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden. Dem 29 Jahre alten Björn L. wird vorgeworfen, am Ostersonntag in Potsdam den Deutsch-Äthiopier Erymias M. schwer verletzt zu haben. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft geht allerdings nicht mehr von einem rassistischen Hintergrund für die Tat aus. Björn L. droht eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Der zweite Tatverdächtige, Thomas M., war bereits im Mai aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Bis Ende des Monats sollen die Ermittlungen gegen die beiden abgeschlossen sein. Unterdessen hat die Schweizer Polizei in der vergangenen Woche einen Mann festgenommen, der sich selbst bezichtigt hat, Ermyas M. angegriffen zu haben. Die Polizei hält die Angaben des 27 Jahre alten Schweizers allerdings für wenig glaubwürdig.

 

Baden-Württemberg fordert Fußfesseln

Stuttgart. Baden-Württemberg will sich für die Einführung sogenannter elektronischer Fußfesseln in Deutschland einsetzen. "Wir wollen die Fußfessel als Alternative für Ersatzfreiheitsstrafen", sagte der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. "Davon betroffen sind Menschen, die nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, ihre Strafe aber nicht bezahlen können und deshalb derzeit ersatzweise in Haft kommen." Fußfesseln, die einen elektronisch kontrollierten Hausarrest ermöglichen, werden bereits in mehreren europäischen Ländern eingesetzt. Bei einem Verstoß, etwa dem unerlaubten Verlassen der Wohnung, alarmiert das Gerät mittels eines Funksignales die Polizei.

 

Kopftuch vor Gericht zulässig

Karlsruhe. Ein pauschales Kopftuchverbot in Gerichtsverhandlungen verstößt nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Grundgesetz. Geklagt hatte eine Muslimin aus Berlin, die vor zwei Jahren während der Verhandlung gegen ihren Sohn von einem Jugendrichter des Saales verwiesen worden war, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Zur Begründung hatte der Richter angegeben, er dulde während eines Prozesses keine Kopfbedeckungen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtes habe der Richter mit dem Verweis aus dem Saal gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes verstoßen.

 

"Monarchie ist die beste Staatsform"

Stuttgart. Carl Herzog von Württemberg hat sich dafür ausgesprochen, in Deutschland eine parlamentarische Monarchie einzuführen. "Die Monarchie scheint für mich immer noch die beste Staatsform zu sein", sagte der Herzog der Stuttgarter Zeitung. Ein Monarch als Staatsoberhaupt sei weit weniger abhängig als ein aus der Politik nach oben gekommener Repräsentant des Staates. Ein auf Lebenszeit agierender Monarch könne mehr gestalten als ein auf Zeit gewählter Politiker.

 

Blick voraus

13. August: Gedenkveranstaltungen anläßlich des 45. Jahrestages des Mauerbaus in Berlin

26. August: Parteitag des Landesverbandes Niedersachsen von Bündnis 90/Die Grünen in Göttingen

27. August: Landesparteitag der Linkspartei Rheinland-Pfalz in Worms


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