© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/06 11. August 2006

WIRTSCHAFT
Gesetze, die angeblich nichts kosten
Klaus Peter Krause

Viele Gesetzentwürfe tragen den Vermerk "Kosten: keine". Doch Kosten entstehen durchaus, nur nicht unmittelbar für die Staatskasse, sehr wohl aber für die Bürger und die Unternehmen. Das ist immer dann der Fall, wenn Gesetze sie mit (noch mehr) Bürokratie überziehen - zum Beispiel mit Verpflichtungen zu Aufzeichnungen, Dokumentationen, Berichten und Bütteldiensten wie dem Einziehen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Bei Unternehmen und Selbständigen fallen dadurch zusätzliche Personal- und Sachkosten an, und den privaten Bürgern stehlen sie Zeit. Aber auch gestohlene Zeit verursacht Kosten, ökonomisch Opportunitätskosten genannt.

Würden nämlich die Gesetze die Zeit nicht stehlen, könnte der Bürger diese Zeit anders verwenden, zum Beispiel für seine Kinder, ihre Erziehung, ihr Vorankommen, aber auch für ehrenamtliches Engagement, zum Erzielen zusätzlichen Arbeitseinkommens oder zum Nachdenken über zusätzliche Sicherungen zur Versorgung im Alter - also für Tätigkeiten, die dem Staat und dem Gemeinwesen hochwillkommen sein müssen. Das Gleiche gilt auch für Gewerbetreibende und andere selbständige Unternehmer, denn die vom Staat geraubte Zeit fehlt ihnen für Kreativität und andere unternehmerische Aktivitäten, mindert ihre Möglichkeit, sich auf das Geschäft zu konzentrieren. All dies kostet Kaufkraft und Wirtschaftskraft. Das wiederum schmälert für den Staat rückwirkend den Steuerertrag. Das sind mittelbare Kosten der Gesetze. Damit entstehen dem Staat, dem Fiskus also doch Kosten; nur lassen sie sich wegen der interdependenten Zusammenhänge nicht genau beziffern. Der Vermerk "Kosten: keine" ist daher Täuschung und an Unverfrorenheit nicht zu überbieten.


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