© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 43/06 20. Oktober 2006

Stapf gibt Widerstand auf
Lebensschutz: Münchner Abtreibungsarzt akzeptiert Gerichtsurteil zur Gehsteigberatung
(idea)

Im Streit um die Beratung Schwangerer vor einer Münchener Abtreibungsklinik hat der Arzt Friedrich Stapf seine Berufung gegen das Urteil des Münchener Landgerichts zurückgezogen. Das Gericht hatte entschieden, daß Schwangere, die abtreiben lassen wollen, auf der Straße unmittelbar vor dem Eingriff angesprochen und auf Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch hingewiesen werden dürfen (JF 33/06).

Diese sogenannte Gehsteigberatung vor seiner Abtreibungsklinik hatte Stapf verbieten lassen wollen. Er sieht darin einen massiven Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis. Frauen kämen nach den Gesprächen oft verärgert, verwirrt und auch weinend in der Klinik an. Diese Vorwürfe hatten sich während der Gerichtsverhandlung nicht erhärten lassen. Ganz überwiegend hatten die Zeugen bestätigt, daß das Angebot einer Beratung freundlich und respektvoll gemacht werde und daß in den Gesprächen kein negatives Wort über den Abtreibungsarzt falle.

Seit dem Jahr 2000 stehen ehrenamtliche Mitarbeiter des Vereins "Lebenszentrum München - Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland" regelmäßig vor der Abtreibungsambulanz, geben Frauen Informationsmaterial über Hilfsangebote für Schwangere in Konfliktsituationen und bieten an, ihnen bei der Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu helfen. Durch diesen Einsatz sind nach Angaben des Vereins rund 500 Frauen dazu gebracht worden, sich für das Leben des ungeborenen Kindes und gegen die Abtreibung zu entscheiden. Wolfgang Hering, Vorsitzender des Lebenszentrums, sagte, er sei sehr glücklich über Stapfs juristischen Rückzug: "Dank des Landgerichtsurteils, das nun rechtskräftig ist, dürfen wir weiterhin Beratung und Hilfe in letzter Minute anbieten und Menschenleben retten."

Stapf ist der prominenteste Abtreibungsarzt Deutschlands. In seiner Münchener Klinik werden jährlich rund 4.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Insgesamt sind in seinen Einrichtungen seit Mitte der siebziger Jahre über 100.000 Abtreibungen vorgenommen worden. 1998 gelang es ihm, beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen, daß er mehr als 25 Prozent seiner Einkünfte durch Abtreibungen erzielen darf. Bayern hatte diese Grenze ziehen wollen, um das wirtschaftliche Interesse an Schwangerschaftsabbrüchen einzugrenzen.


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