© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/06 10. November 2006

Meldungen

Keine Entschädigung für Nato-Bombenopfer

BELGRAD/BERLIN. Die Opfer eines Nato-Angriffs auf die serbische Kleinstadt Varvarin erhalten von Deutschland keine finanzielle Entschädigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies letzte Woche eine Schadenersatzklage von 35 serbischen Opfern und Hinterbliebenen gegen den Bund ab. Bei dem Luftangriff auf die Brücke von Varvarin waren am 30. Mai 1999 zehn Zivilisten getötet und 17 schwer verletzt wurden. Die Kläger warfen Deutschland - das nicht mit eigenen Flugzeugen an dem Bombardement beteiligt war - vor, sein mögliches Vetorecht gegen die Auswahl der Brücke als militärisches Ziel nicht ausgeübt zu haben. Zudem habe die Bundeswehr den Angriff durch die grundsätzliche Zusage und Übernahme von Aufklärung oder Luftraumschutz unterstützt. Der BGH begründete seine Ablehnung nun unter anderem damit, daß ein Schadenersatzanspruch auf Grundlage des Völkerrechts schon deshalb ausscheide, weil etwaige Wiedergutmachungsansprüche dann nicht Personen, sondern nur deren Heimatstaat zuständen. Da die Luftwaffe an dem Einsatz nicht direkt beteiligt gewesen sei, könnten ihr etwaige Völkerrechtsverstöße allenfalls zugerechnet werden, wenn deutsche Dienststellen über das konkrete Angriffsziel und Einzelheiten informiert gewesen wären.

 

Militär: "Die Türkei ist und bleibt säkular"

ANKARA. Etwa 12.000 Türken sind vergangenen Samstag zur Verteidigung der weltlichen Staatsordnung in Ankara auf die Straße gegangen. "Die Türkei ist und bleibt säkular", riefen sie auf ihrem Marsch zum Mausoleum von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk. Zu der Demonstration hatten über hundert links- wie rechtsnationale Gruppen und Verbände aufgerufen, die sich gegen eine Islamisierung der Politik wenden. Der frühere Chef der türkischen Paramilitärs, General Şener Eruygur, warnte den islamistischen Premier Recep Tayyip Erdoğan davor, die Nachfolge des 2007 aus dem Amt scheidenden laizistischen Staatschefs Ahmed Necdet Sezer anzustreben. Mit Blick auf EU-Forderungen, den Minderheiten in der Türkei mehr Rechte einzuräumen, rief Erugygur dazu auf, sich gegen zu große Zugeständnisse zu wehren.

Sonderregelung für Rumänen und Bulgaren

MADRID. Bürger aus Rumänien und Bulgarien werden nach dem EU-Beitritt keinen freien Zugang zum spanischen Arbeitsmarkt erhalten. Über die Dauer der Sonderregelung sei aber noch nicht endgültig entschieden worden, teilte der sozialistische Arbeitsminister Jesús Caldera Sánchez-Capitán letzte Woche mit. In Spanien leben derzeit offiziell über 500.000 Rumänen und 100.000 Bulgaren. Hinzu kommen noch etwa 200.000 Illegale aus Rumänien, die nicht "legalisiert" wurden. Die Rumänen sind nach den Marokkanern und Ecuadorianern die drittgrößte Ausländergruppe in Spanien. Zuvor hatten bereits Großbritannien und Irland Sonderregelungen zur Verhinderung eines Zustroms von Arbeitskräften aus Südosteuropa angekündigt. Bei der Erweiterung 2004 gab es dort keine Einschränkungen.

 

Terroranschlag auf italienische Rechte

ROM. Vor dem römischen Parteisitz der rechten Kleinpartei Forza Nuova ist in der Nacht auf Montag eine Bombe explodiert. Bei der heftigen Explosion wurden mehrere Fenster eines Gebäudes parkende Autos schwer beschädigt, verletzt wurde aber niemand. Die EU-Parlamentarierin Alessandra Mussolini verurteilte den Terroranschlag. "Ich erwarte auch von seiten der Linken Solidaritätserklärungen. Gewalttätige Angriffe müssen mit Strenge verurteilt werden", meinte die frühere Alleanza-Nazionale-Politikerin, die seit 2003 Chefin der Rechtspartei Alternativa Sociale ist.


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