© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 47/06 17. November 2006

Unerwarteter Beginn
Volksverhetzung: Prozeßauftakt gegen den mutmaßlichen Holocaust-Leugner Germar Rudolf
Matthias Müller

Unerwartet harmonisch begann am Dienstagvormittag vor dem Mannheimer Landgericht der Prozeß gegen den diplomierten Chemiker und mutmaßlichen Holocaust-Leugner Germar Rudolf (JF46/06). Neben etlichen Vertretern der Presse waren zum Prozeßauftakt auch rund 70 Zuschauer erschienen. Die meisten von ihnen offenbar aus dem Sympathisantenkreis von Rudolf, darunter auch "einschlägig bekannte Prominenz" wie der einstige Parteivorsitzende der NPD, Günther Deckert, sowie der ehemalige RAF-Aktivist und NPD-Anwalt Horst Mahler, der interessanterweise tags darauf in Cottbus eine neunmonatige Haft wegen Volksverhetzung anzutreten hatte (siehe Meldung auf dieser Seite). In der von Oberstaatsanwalt Seiber verlesenen Anklageschrift wurde Rudolf mehrfach der Leugnung und Verharmlosung des Holocausts bezichtigt. Durch das Abfassen eines "pseudowissenschaftlichen Scheingutachtens", so die Staatsanwaltschaft, habe sich Rudolf strafbar gemacht.

Die Rede ist hier vom sogenannten Rudolf-Gutachten, welches dieser zu Beginn der neunziger Jahre für den Generalmajor a. D. Otto Ernst Remer in einem Prozeß wegen Volksverhetzung erstellt hatte. Darüber hinaus habe Rudolf, der in den Augen des Verfassungsschutzes "der aktivste deutsche rechtsextremistische Geschichtsrevisionist" ist, im Internet sowie in den von ihm mitherausgegebenen Vierteljahresheften für freie Geschichtsforschung (VffG) mehrfach versucht, die Holocaust-Leugnung salonfähig zu machen.

Nach Verlesung der Anklageschrift bekam Rudolf, der die Anklage als "historisch nicht existent" erklärte, die Möglichkeit, zu seiner Person und seinem Lebenslauf Stellung zu nehmen. Mit dem einleitenden Einschub, daß "kein Gericht historische Fakten bewerten kann, dies kann nur die Wissenschaft", erklärte der äußerst eloquent auftretende Rudolf, daß seine folgenden Exkurse über die Zeitgeschichtsforschung nicht als Belehrung des Gerichts aufgefaßt werden mögen, sondern die jeweiligen Station und Wandlungen in seinem Lebenslauf verständlicher erscheinen lassen sollen. Eine - wie sich zeigen sollte - geschickt gewählte Strategie, mit der es Rudolf gelang, die erwartete Konfrontation zwischen Gericht und Angeklagtem bereits zu Beginn des Prozesses gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Neben seinen Mitgliedschaften in Verbänden wie der Schlesischen Jugend, einer katholischen Studentenverbindung sowie bei den Republikanern habe vor allem die Lektüre bestimmter Bücher Wendepunkte in seinem Werdegang dargestellt. So die Publikation des ehemaligen französischen Widerstandskämpfers Paul Rassinier "Was ist Wahrheit" sowie das essayartige Werk "Der Nasenring" von Armin Mohler.

Vor allem aber die "zufällige" Lektüre des sogenannten Leuchter-Reports, in dem der Amerikaner Fred A. Leuchter 1988 bei einem Prozeß gegen Ernst Zündel die Existenz von Gaskammern leugnete, haben bei Rudolf erstmals große Zweifel an der etablierten Zeitgeschichtsschreibung aufkomme lassen und ihn letztlich dazu bewogen, jenes "Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den Gaskammern von Auschwitz" zu verfassen, das im erwähnten Remer-Prozeß aufgrund der "Offenkundigkeit des Holocaust" jedoch nicht zugelassen wurde.

Des weiteren versuchte Rudolf durch die Einfügung etlicher privater Anekdoten zu einer "Verstehbarkeit" seines persönlichen Werdeganges zu führen, um damit wohl den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf vorsätzlicher Erstellung eines Scheingutachtens zu entkräften. Zwar wies Richter Schwab bereits zu Beginn einen Antrag der Verteidigerin Sylvia Stolz zurück, wonach Rudolf gestattet werden solle, seine Ausführungen durch an die Wand geworfene Bilder optisch zu untermalen, dennoch wirkte dieser - zumindest während des ersten Verhandlungstages - aufmerksam und stets interessiert. Im Gegensatz zum Prozeß gegen Ernst Zündel, der am Donnerstag in Mannheim fortgesetzt wird und wo Sylvia Stolz vom Gericht wegen Befangenheit von der Verteidigung entbunden worden war, erscheint dieser Prozeß, wohl nicht zuletzt wegen Richter Schwab und Germar Rudolf selbst, einen weniger emotionalen Verlauf zu nehmen. Ob dem tatsächlich so ist, werden die sieben weiteren Verhandlungstermine zeigen, die bis zur geplanten Urteilsverkündung am 29. Januar in Mannheim angesetzt sind.

Foto: Rechtsanwältin Sylvia Stolz und Horst Mahler vor Prozeßbeginn: Germar Rudolf durfte von der Presse nicht fotografiert werden


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