© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 47/06 17. November 2006

Meldungen

Große Koalition einigt sich auf Bleiberecht

Berlin. Die Große Koalition hat sich auf ein Bleiberecht für die rund 190.000 langjährig in Deutschland geduldeten Ausländer geeinigt. Demnach sollen alleinstehende Ausländer für zwei Jahre ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie mindestens acht Jahre in Deutschland leben. Familien müssen sich mindestens sechs Jahre hier aufhalten. Dieser sogenannten Altfallregelung müssen Ende dieser Woche noch die Innensenatoren und -minister der Bundesländer zustimmen. Während des zweijährigen Aufenthaltsrechtes müssen die Ausländer nachweisen, daß sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Ist dies nicht der Fall, fallen sie wieder in den Status der Duldung zurück. Ansonsten verlängert sich das Aufenthaltsrecht um weitere zwei Jahre.

 

Enteignungen: Erneut Erfolg vor Gericht

Potsdam. Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat nun auch das Verwaltungsgericht Potsdam eine bisher verweigerte Ausgleichsleistung zugesprochen. Damit folgt es mit seinem Urteil vom 26. Oktober diesem letztinstanzlichen Gericht schon, obwohl die Begründung zu dessen Grundsatzurteil vom 19. Oktober noch nicht vorliegt. Beide Urteile richten sich gegen die stereotype und pauschale Entscheidungspraxis der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen, Zahlungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (ALG) von 1994 den Berechtigten aus Gründen vermeintlicher Unwürdigkeit zu verweigern. Die Berechtigten gehören mit ihrer Familie zu den Opfern politischer Verfolgung von 1945 bis 1949 in der einstigen sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Die Ausgleichsleistung ist eine minimale Entschädigung für den damaligen Entzug des gesamten Vermögens, der ständiger Bestandteil der politischen Verfolgung war. Aber nach einer ALG-Klausel soll der Anspruch auf Zahlung verwirkt sein, wenn entweder der heutige Antragsteller (der Erbe) oder derjenige, von dem der Anspruch auf ihn übergegangen ist (der Erblasser), dem System des Nationalsozialismus erheblich Vorschub geleistet hat. Näheres dazu in der (JF 44/06) Eine "Würdigkeitsprüfung" durch die Vermögensämter für jedes Mitglied in der Erbkette, so hatte der Anwallt Stefan von Raumer argumentiert, führe zu einer unberechtigten Sippenhaft. Darin ist ihm das Potsdamer Gericht gefolgt. (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 39.05 und VG Potsdam 1 K 672/04.)

 

Horst Mahler muß Haft antreten

Karlsruhe. Der ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, seine neunmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung abzuwenden. Das Gericht teilte in der vergangenen Woche mit, das die Richter eine Verfassungsbeschwerde Mahlers nicht zur Entscheidung angenommen haben. Im August hatte bereits der Bundesgerichtshof eine Revision gegen das Urteil abgelehnt. Das Berliner Landgericht hatte Mahler im Januar vergangenen Jahres wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, daß Mahler 2002 in den Räumern der NPD in Berlin-Köpenick eine antisemitische Schrift verteilt habe.


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