© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 51/06 15. Dezember 2006

WIRTSCHAFT
Die Wiedererweckung eines Scheintoten
Klaus Peter Krause

Er war nur scheintot, der Investivlohn. Angela Merkel und Kurt Beck wollen ihn aus der Gruft früherer Debatten herausholen und ihm neuen Odem einhauchen. Das Konzept klingt verführerisch: Statt den ausgezahlten Lohn zu erhöhen, soll die Erhöhung als Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen einbehalten, also investiv verwendet werden. Mitarbeiter sind dann Miteigentümer. So freilich unterliegen sie mit ihrem Kapitalanteil auch dem unternehmerischen Risiko. Geht es der Firma schlecht, verliert der Anteil an Wert. Geht das Unternehmen unter, verlieren die Mitarbeiter nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihren Kapitalanteil; statt das Risiko zu streuen, wird es konzentriert. Folglich ist es vernünftiger, eine Lohnerhöhung auszuzahlen und jedem Mitarbeiter selbst zu überlassen, was er damit macht.

Doch freie Selbstentscheidung der Bürger mögen Politiker immer weniger. Deshalb wollen sie den Investivlohn, um ihre Idee schmackhafter zu machen, mit einer Insolvenzsicherung gegen das unternehmerische Risiko versehen und mit Steuervorteilen ausstatten. Aber das macht das Vorhaben nur noch schlimmer; Kapital in Arbeitnehmerhand darf nicht anders behandelt werden als Kapital in Unternehmerhand. Schon ertönt auch der Ruf nach mehr Mitsprache für die mit Investivlohn Beglückten. Aber je mehr mitreden, um so unbeweglicher wird ein Unternehmen. Die Investivlohn-Idee ist, wenn sie für Unternehmen und Beschäftigte zum gesetzlichen Zwang wird, eine Schnapsidee. Wer will, soll Investivlöhne vereinbaren können - jedoch freiwillig und individuell. Das gibt es längst. Aber besser als der Investivlohn ist die ebenfalls frei vereinbarte Gewinnbeteiligung, die ausbezahlt wird. Auch die gibt es schon.


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