© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 51/06 15. Dezember 2006

LOCKERUNGSÜBUNGEN
Zweisamkeiten
Karl Heinzen

Wo immer es in unserem Gemeinwesen überkommene, einer rationalen Prüfung aber nicht mehr standhaltende Institutionen und Denkungsarten zu überwinden gilt, erfüllen die Grünen heute wie in ihren jungen Jahren die Aufgabe eines Motors gesellschaftlicher Modernisierung. Von dieser Mission sind auch die leider gar nicht so zahlreich gesäten Nachwuchskräfte der Partei ergriffen. So will Julia Seeliger einfach nicht mehr hinnehmen, daß von einer "absoluten Gleichstellung aller Lebensgemeinschaftsformen" in unserem Land immer noch nicht gesprochen werden kann. Die 27jährige Jugendfunktionärin, die unlängst in den Parteirat der Grünen aufrückte, sieht sich in dieser Kritik von einer breiten Volksstimmung getragen. Den meisten Menschen würde nämlich der Sinn nicht so sehr nach der bürgerlichen Ehe, sondern nach Beziehungen auf Zeit, Partnerschaften mit mehr als nur einer Person und manch anderem stehen, was die Natur möglich mache.

Gerade weil diese bunte Vielfalt real existierender Lebensgemeinschaften von Staats wegen aber gar nicht beeinträchtigt wird, stellt sich jedoch die Frage, welches Ziel emanzipatorische Politik auf diesem Gebiet noch verfolgen kann. Hier vertritt Julia Seeliger offenbar die Auffassung, daß die rechtliche Privilegierung der heterosexuellen Monogamie beendet werden muß. Mit der Aufwertung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist in dieser Hinsicht ja zumindest schon einmal ein erster Schritt getan worden. Allerdings wurde dabei das tradierte Muster, daß rechtlich nur Zweisamkeiten anzuerkennen seien, schematisch auch auf homosexuelle Lebensgemeinschaften ausgeweitet.

Diese enge Sicht wird auf Dauer aber nicht durchzuhalten sein. Wenn Menschen sich nun einmal vorgenommen haben, andere Formen des Zusammenlebens zu praktizieren, steht es dem Staat nicht zu, zwischen diesen zu diskriminieren. Angesichts der demographischen Entwicklung wird man allerdings auch den anthropzentristischen Standpunkt zu hinterfragen haben. Viele alte, verwitwete Menschen leben mit ihren vierbeinigen Gefährten in größerer Eintracht als mit den von ihnen gegangenen Ehepartnern von einst. Sollte man diese Lebensabendgemeinschaft nicht auch unter den Schutz des Staates stellen? Die Wirtschaft könnte zudem mit Recht fragen, warum das Eheprivileg nur natürlichen, nicht aber auch juristischen Personen zustehen soll. Manche Unternehmen sehnen sich schließlich nach einem heiratswilligen Partner, mit dem sie gemeinsam den Splittingvorteil in Anspruch nehmen könnten.


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