© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 03/07 12. Januar 2007

Rechtswidrig
Urteil: Zeitschrift "nation24.de" nicht rechtsextremistisch
Peter Möller

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz untersagt, die Zeitschrift nation24.de - Das patriotische Magazin im Verfassungsschutzbericht weiterhin als rechtsextremistisch zu erwähnen. In seinem nächsten Jahresbericht muß die Behörde zudem richtigstellen, daß die Erwähnung der Zeitung, die von dem Fraktionsgeschäftsführer der Bürgerbewegung Pro Köln im Stadtrat der Domstadt, Manfred Rouhs, herausgegeben wird, rechtswidrig war.

Grundlage für die Klage war der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2003, in dem die Zeitschrift im Abschnitt "Rechtsextremismus" unter dem Kapitel "Neue Rechte" aufgeführt wurde. Zudem wird nation24.de im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2005 als "rechtsextremistisches Magazin" erwähnt. Rouhs hatte gegenüber dem Gericht unter anderem geltend gemacht, die Erwähnung in dem Bericht verletze ihn in seinen Grundrechten auf Presse-, Meinungs- und Berufsfreiheit sowie in seinem Persönlichkeitsrecht. Die Zeitschrift richte sich nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Das Gericht gab Rouhs in wesentlichen Punkten recht: Da durch die Erwähnung der Zeitschrift im Bericht unter anderem potentielle Leser davon abgehalten werden könnten, die Zeitung zu erwerben oder zu lesen, sei die Pressefreiheit des Klägers verletzt.


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