© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/07 09. März 2007

Werteentscheidung
von Michael Paulwitz

Selten genug, daß ein hochrangiges Organ unseres Rechtsstaates sich für den besonderen Schutz der Ehe in die Bresche wirft. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Beschränkung der Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten für künstliche Befruchtungen auf Ehepaare bestätigt, stellt eine erfreulich klare Werteentscheidung dar.

Der Einwand, in Zeiten des Kindermangels wirke die Verweigerung der Kostenerstattung abschreckend, ist bedenkenswert. Denn in der Tat hat die Reduzierung der Kassenbeteiligung auf die Hälfte seit 2003 einen Einbruch bei den künstlichen Befruchtungen nach sich gezogen. Dennoch wäre es falsch, aus sozialen oder bevölkerungspolitischen Gründen diese Werteentscheidung in Frage zu stellen und den Kassenzuschuß für Unverheiratete zu ermöglichen. Auch homosexuellen Paaren könnte man ihn dann schwerlich verweigern.

Das Grundgesetz schützt die Ehe als Grundlage für Kinder und Kindeswohl, weil in ihr gegenseitige Verantwortung auf Dauer eingefordert werden kann. Daß gleichgeschlechtliche und Lebensabschnittspartnerschaften diesen Anspruch ans Kindeswohl nicht im gleichen Maße erfüllen, läßt sich aus dem Urteil ableiten. Wer Bevölkerungspolitik über den Leistungskatalog der Krankenkassen machen will, ohne die Institution der Ehe zu beschädigen, sollte zunächst dafür sorgen, daß die millionenfache Kindstötung durch Abtreibung nicht länger mit Beitragsgeldern gefördert wird.


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