© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/07 23. März 2007

Militanz als "legitimes Mittel"
Baden-Württemberg: Antifaschist darf Lehrer werden / Gewerkschaft zahlt Unterstützung
Felix Krautkrämer

Wir werden Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für Meinungsfreiheit unterstützen. Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer mit Rückgrat statt die Sanktionierung von politischem Engagement durch das undemokratische und antiquierte Mittel des Berufsverbots", verkündete der baden-württembergische Landesvorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), Rainer Dahlem, am vergangenen Dienstag. An diesem Tag hatte der Heidelberger Michael Csaszkóczy, der sich selbst als Antifaschist bezeichnet, vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen beachtlichen Teilerfolg erzielt: Das Oberschulamt Karlsruhe hatte sich 2004 geweigert, Csaszkóczy als Realschullehrer einzustellen, da es an seiner Verfassungstreue zweifelte. Der 36jährige ist Mitglied in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIDH) - einer nach eigenem Bekenntnis linksradikalen Organisation.

Gegen diese Entscheidung des Oberschulamtes klagte der verhinderte Lehrer vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, unterlag dort aber im März 2006 in erster Instanz, da nach Ansicht der Richter Zweifel beständen, ob Csaszkóczy "den Anforderungen an die Treuepflicht eines Beamten gerecht" werde.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hob das Urteil nun jedoch mit der Begründung auf, das Oberschulamt Karlsruhe habe bei der Beurteilung Csaszkóczys wichtige Elemente, etwa sein positives Verhalten während des Referendariats, "nicht hinreichend berücksichtigt".

Die Entscheidung der Verwaltungsrichter bedeutet allerdings nicht, daß das Land Baden-Württemberg den überzeugten Antifaschisten nun unweigerlich in den Schuldienst übernehmen muß. Vielmehr verpflichtete der Vorsitzende Richter Klaus Brockmann die zuständige Schulbehörde, "über den Antrag des Klägers auf Einstellung in den Schuldienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" neu zu entscheiden. Brockmann wies darauf hin, daß bei der Neubeurteilung Csaszkóczys auch sein Engagement in der Jugendarbeit gegen rechte Gewalt berücksichtigt werden müsse. Immerhin sei er dafür in Heidelberg für die Verleihung der Bürgermedaille für Zivilcourage vorgeschlagen worden.

Alternativen zum Herrschaftssystem

Das Oberschulamt hatte die Verbeamtung Csaszkóczys vor allem mit der Selbstdarstellung der Antifaschistischen Initiative Heidelberg auf der Internetseite der Organisation begründet. Dort heißt es unter anderem, die Initiative arbeite mit "verschiedenen Strömungen der radikalen Linken" zusammen. Vertreten seien "AnarchistInnen, KommunistInnen, SozialistInnen, Autonome, Feministinnen und solche, die sich überhaupt kein Label anheften lassen wollen". Das Ziel der Antifaschisten lautet nach eigenen Angaben: "linksradikale Forderungen als aktuelle Alternativen zum existierenden Herrschaftssystem wieder zu einem wahrnehmbaren Faktor werden lassen". Hierbei ist Militanz "ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung".

Im Prozeß am Dienstag voriger Woche wollte sich Csaszkóczy auch weiterhin weder von der AIDH noch von dem Mittel der Militanz distanzieren - schon alleine aus "Respekt vor den Menschen, die im Dritten Reich Widerstand geleistet haben". Dennoch entschied der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs, daß dem Lehramtsbewerber die "Einstellung in den Schuldienst des Landes wegen Zweifel an seiner Verfassungstreue" zu Unrecht verweigert worden sei.

In seinem jahrelangen Kampf gegen das Berufsverbot konnte Csaszkóczy auf die Unterstützung eines breiten Netzwerkes aus linken Parteien, Gewerkschaften, Politikern und Professoren zurückgreifen. Besonders die GEW stach dabei immer wieder heraus. So forderte beispielsweise die stellvertretende Vorsitzende der Lehrergewerkschaft in Hessen, Carmen Ludwigs, auf einer Demonstration gegen Berufsverbote Ende Januar in Mannheim unter anderem die "Einstellung und Rehabilitierung Michael Csaszkóczys". Schließlich dürfe "antifaschistisches Engagement nicht kriminalisiert werden".

Auch finanziell griff man dem verhinderten Lehrer auf seinem Klageweg unter die Arme. Dies sei aber "völlig normal", erklärte Matthias Schneider, Pressesprecher der GEW Baden-Württemberg, gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Csaszkóczy genieße durch seine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Rechtsschutz. Darüber hinaus habe man durch die Unterstützung aber auch ein "politisches Zeichen" setzen wollen, sagte Schneider. Über die Höhe der finanziellen Unterstützung wollte er sich allerdings nicht äußern.


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