© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/07 27. April 2007

Grotesker Beschluß
von Klaus Peter Krause

Es versteht sich von selbst: Aufhetzen zu Gewalt oder Haß gegen Angehörige ethnischer oder religiöser Gruppen ist abscheulich, und Abscheuliches ist zu ächten. Aber was genau muß wirklich bestraft werden, und muß man die Aufhetzer auch ins Gefängnis stecken? Genügen gar schon abfällige oder nur mißbilligende Äußerungen über einen oder mehrere Menschen, um als Aufhetzung geahndet zu werden? Denn irgendeiner ethnischen oder religiösen Gruppe gehört doch ein jeder Mensch an. Wieso also genügt es nicht, das Aufhetzen zu Gewalt oder Haß überhaupt zu ächten, weil davor doch ohnehin jedermann zu schützen ist? Und wie stark läßt sich, was die 27 EU-Justizminister jetzt als Rahmenbeschluß gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vereinbart haben, politisch dazu mißbrauchen, um die Meinungsfreiheit unzulässig einzuschränken, und wie stark von Linken und Linksextremen dafür instrumentalisieren, ihren Haß gegen Rechte und Rechtsextreme noch mehr auszuleben? Werden künftig auch Islamisten bei Übergriffen gegen Deutsche eingebuchtet?

Lauter wichtige Fragen, heikel dazu und nicht die einzigen, die sich aufdrängen. Und was nimmt sich der Europäische Jüdische Kongreß (EJC) mit seiner Selbstbezogenheit heraus, es sei eine Schande, daß an keiner Stelle der Antisemitismus erwähnt werde? So äußert sich Anmaßung, mehr zu sein als andere Menschengruppen und sich über sie zu erheben. Besser, dieser Beschluß mit seinen teils auch grotesken Ergebnissen wäre überhaupt unterblieben.


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